Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vom Ortsverein Friedrichsfehn vorgelegten Planüberlegungen ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung einer Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Anlegung des Dorfplatzes in Friedrichsfehn zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rund 20.000,- € werden gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.


Vor der Sitzung hat zu diesem Beratungspunkt ein Ortstermin auf dem Gelände des geplanten Dorfplatzes in Friedrichsfehn stattgefunden, zu dem Mitglieder des Ausschusses sowie der Verwaltung anwesend waren. Als Vertreter des Ortsvereins Friedrichsfehn wurde von Herrn Hennig-Weltzien der Gestaltungsvorschlag des Ortsvereins vor Ort erläutert.

 

GA Knorr stellt anhand der Planungsskizze des Ortsvereins den Gestaltungsvorschlag des Ortsvereins detailliert vor. Er weist in diesem Zusammenhang auf den vor der Sitzung stattgefundenen Ortstermin hin.

 

In der anschließenden Aussprache erläutert RF Exner noch einmal, dass aus Sicht des Ortsvereins der Standort der ursprünglich im nordöstlichen Bereich vorgesehenen Skateranlage aufgrund der Nähe zum Pflegeheim und zum benachbarten Baugrundstück nicht geeignet sei und man von Seiten des Ortsvereins daher auf die Anlegung einer Skateranlage auf dem Dorfplatz verzichten wolle.

 

RF Taeger gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der Dorfplatz auch Angebote für die Jugendlichen Friedrichsfehns bereithalten müsse. Es müsse daher bei der weiteren Planung der Jugendgemeinderat eingebunden werden.

 

Entgegen der Auffassung von RH Korte, der in seinem Wortbeitrag dafür plädiert, an der Planung einer Skateranlage auf dem Dorfplatz festzuhalten, stimmt RH Reil den Ausführungen von RF Exner zu. Ein derartiges Angebot sei für Friedrichsfehn allerdings grundsätzlich wünschenswert. Es wird von ihm angeregt, einen Standort für eine Skateranlage bei der Mehrzweckhalle zu prüfen, da dort eine Lärmbelästigung von Anwohnern eher zu vermeiden sei. Er stellt allerdings ebenfalls heraus, dass die Belange der Jugendlichen über die Einbindung des Jugendgemeinderates in die weitere Planung sichergestellt werden sollten.