Beschlussvorschlag:

Der vorliegenden Planung für die Erweiterung der Kinderkrippe wird einschließlich der Bau- und Gewerkebeschreibung zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen zu gegebener Zeit öffentlich auszuschreiben.


GA Knorr leitet zunächst anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein und übergibt sodann an Dipl.-Ing. Helmerichs.

 

Dieser erläutert die Erweiterungsplanung anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage Nr. 1 beigefügt. In seinen Ausführungen weist er neben der Erläuterung technischer Details auch darauf hin, dass durch den Anbau die Überschreitung der Baugrenzen des für das Krippengrundstück maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 128, 4. Änderung, erforderlich wird. Das Erfordernis dieser Abweichung vom Bebauungsplan sei aber mit dem Landkreis Ammerland als Baugenehmi-gungsbehörde erörtert worden.

 

In der anschließenden Aussprache werden von RH Korte die für seine Begriffe hohen Baukosten hinterfragt. Dipl.-Ing. Helmerichs erläutert hierzu, dass die bautechnischen Anforderungen an den Bau bzw. die Erweiterung einer Kinderkrippe sich deutlich von denen z.B. eines Einfamilienhauses unterscheiden. Hier führe allein die erforderliche technische Ausstattung (Elektro, Heizung, Lüftung) zu deutlich höheren Kosten. Zu bedenken sei auch, dass die Kosten für die Außenanlagen bereits in der Kalkulation enthalten seien. Auch die vorgesehene Fassadenverkleidung mit farbigen Kunstharzplatten sei etwas teurer als eine Verblenderfassade.

 

RH Reil hinterfragt hieraufhin, warum bei der Fassadenverkleidung mit Kunstharzplatten gearbeitet werden solle, anstatt auch bei den Anbaubereichen den im Bestand vorhandenen Verblender zu verwenden. Dipl.-Ing. Helmerichs erläutert hierzu, dass es aus gestalterischen Gründen nicht angebracht wäre, auch für die Anbaubereiche eine Verblenderfassade zu wählen. Hierdurch würde der gesamte Baukörper als zu massiv erscheinen. Für eine optisch ansprechende und aufgelockerte Fassadengestaltung biete sich daher an, die bereits bei der Oberschule Edewecht erfolgreich genutzte Verkleidung mit farbigen Kunstharzplatten zu nutzen.

 

RF Exner hinterfragt die Ausführung des Anbaus mit einem Flachdach und ob auch geprüft worden sei, ob mit einem geneigten Dach gearbeitet werden könnte. Dipl.-Ing. Helmerichs  führt hierzu aus, dass die Verlängerung des geneigten Daches  zu einer zu niedrigen Traufe führen würde. Die Ausführung des Daches mit Neigung zum Gebäude sei ebenfalls geprüft worden. Diese Variante führe dazu, dass die Wasserführung erschwert werde und sich sog. Schneesäcke bilden könnten. Darüber hinaus sei diese Variante auch in optischer Hinsicht nicht vorteilhaft für das Gebäude.

 

Die Sorge von RH von Aschwege, dass ein Flachdach nicht haltbar genug sei, wird von Dipl.-Ing. Helmerichs ausgeräumt. Heute erstellte Flachdachkonstruktionen seien durchaus in ihrer Haltbarkeit und Verlässlichkeit mit geneigten Dächern zu vergleichen.

 

Von RF Taeger wird hinterfragt, ob die erforderlich werdenden Dachfenster z.B. bei Regen einen ausreichenden Schallschutz im Gebäudeinneren, insbesondere für die Ruheräume gewährleisten. Dies wird durch Dipl.-Ing. Helmerichs bejaht. Der Aspekt des Schallschutzes sei insgesamt und auch im Falle der Dachfenster zu beachten. Die vorgesehenen Dachfenster seien aber in jedem Falle in der Lage, die Anforderungen an Schallschutz und Belichtung zu erfüllen.

 

RH Kahle bestätigt, dass der heutige bautechnische Standard keine Nachteile sowohl hinsichtlich der Haltbarkeit von Flachdächern als auch hinsichtlich des Schallschutzes von Dachfenstern befürchten lasse.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden