Beschlussvorschlag:

Zu den Anträgen der Firma Oltmanns Torfabbau GmbH, Kleefeld, auf den Abbau von Torf auf den Flurstücken 130 und 179 der Flur 21 wird das Einvernehmen erteilt. Sofern die Genehmigungen in Aussicht stehen, ist mit der Firma Oltmanns eine straßenrechtliche Vereinbarung über die Nutzung der gewichtsbeschränkten Gemeindestraße „Schoolstraat“ zu schließen.


GAOR Kahlen trägt zum Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor und erläutert die hierin dargelegten wesentlichen Punkte.

 

In der anschließenden Aussprache erkundigt sich RH Dr. Fittje nach dem Abbauzeitraum. Dieser wird ihm durch GOAR Kahlen mit zehn Jahren ab Genehmigungserteilung angegeben.

 

RH Erhardt führt aus, dass nach seiner Auffassung und angesichts der vom Land Niedersachsen mit der Änderung des LROP beabsichtigten Torferhaltung und Moorentwicklung eine Wiedervernässung als Folgenutzung vorgesehen werden müsste. Hierdurch könne der verbleibende Moorkörper erhalten werden. Es wird von ihm weiter ausgeführt, dass durch diese neuen Torfabbauvorhaben die Entstehung eines „Flickenteppichs“ weiter gefördert werde.

 

Von der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass die vom Landkreis bislang durchgängig festgesetzte Folgenutzung nach erfolgtem Weißtorfabbau stets die extensive Grünlandnutzung gewesen sei.

 

RH Apitzsch vertritt die Auffassung, dass eine Entscheidung über die Abbauanträge und damit auch über das gemeindliche  Einvernehmen erst dann getroffen werden könne, wenn die angekündigte Änderung des Landesraumordnungsprogramms abgeschlossen sei.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss sodann folgenden