Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zu dem geplanten Sandabbauvorhaben der Firma Mildenberger, Friesoythe, auf Grundstücken an der Küstenkanalstraße in Husbäke wird in städtebaulicher Hinsicht versagt.


GOAR Kahlen trägt zum Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage ausführlich vor.

 

In der anschließenden intensiven Aussprache werden von den Vertretern aller Fraktionen Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen.

 

Von RH Wichmann wird hierbei mit Blick auf den Schutz der Anlieger insbesondere die Nähe der geplanten Abbau- und Lagerflächen zu den Wohnhäusern an der Küstenkanalstraße kritisch gesehen. Es wird von ihm weiter die Lage der Zufahrt zum Abbaugelände bemängelt. Diese verlaufe zu nahe an dem Wohnhaus Küstenkanalstraße 60 entlang. Mit Blick auf die vorgesehene hohe Anzahl an Zu- und Abfahrten zum Gelände wird von ihm die Erschließungssituation als problematisch angesehen. Die Antragsunterlagen seien hierzu nicht aussagefähig genug, insbesondere hinsichtlich der Aussage, ob eine Linksabbiegespur erforderlich sei. Die Bedenken zu diesen Punkten sollten in die Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zu diesem Vorhaben aufgenommen werden.

 

RH Erhardt führt in seinem Wortbeitrag aus, dass er durchaus das Erfordernis des Sandabbaus anerkenne. Der hier gewählte Standort sei allerdings deshalb nicht sinnvoll, da er sich nach dem bislang erfolgten Torfabbau sowohl hinsichtlich Flora als auch insbesondere der Fauna zu einem wertvollen Bereich entwickelt habe. Die erhaltenswerten Bereiche erstrecken sich nach seiner Auffassung dabei über weite Bereiche des geplanten Abbaugebiets. Es sei aus den Antragsunterlagen nicht erkennbar, wo ein Ausgleich für die bei Sandabbau wegfallenden Funktionen geschaffen werden solle. Generell halte er es für problematisch, dass durch den Sandabbau die im Zusammenhang mit dem erfolgten Torfabbau vorgesehene Folgenutzung der Wiedervernässung überplant werde. Dies insbesondere deshalb, da der abgeschlossene Torfabbau mit der Folge Wiedervernässung gerade den neu formulierten Zielen des Landes Niedersachsen zur Moorentwicklung entspreche. Die Zulassung eines Sandabbaues stehe diesem Ziel entgegen. Außerdem sehe er angesichts der geplanten hohen Anzahl von Fahrzeugbewegungen für das Vorhaben ein Erschließungsproblem. Hinsichtlich der Frage der Einvernehmenserteilung sehe er letztlich die bei Umsetzung der Planung nicht mehr realisierbare Wiedervernässung, wie sie nach erfolgtem Torfabbau zu erfolgen hat, als entgegenstehenden planerischen Belang an, der zu einer Versagung des Einvernehmens berechtige.

 

RF Hinrichs stellt in ihrem Wortbeitrag ebenfalls die Betroffenheit der Anlieger des geplanten Abbauvorhabens in den Vordergrund. Insbesondere sei der Anlieger Küstenkanalstraße 60 betroffen. Um hier zu einem verträglichen Ergebnis zu kommen, müsse mit den Abbau- und Lagerflächen ein größerer Abstand zu den Grundstücken am Küstenkanal eingehalten werden. Für die Anlegung der Zufahrt müsse ein anderer Erschließungspunkt gefunden werden, da die Wegeführung derzeit zu nahe am Wohnhaus Küstenkanalstraße 60 vorbeiführe. Es müsse darüber hinaus durch die Anlegung ausreichend dimensionierter Wälle ein Schutz der Anlieger vor Lärm und Staub hergestellt werden. Die Planung müsse daher in diesen Punkten überarbeitet werden. Erst dann sollte über das Einvernehmen entschieden werden.

 

RH Apitzsch merkt zu Beginn seines Wortbeitrages zunächst kritisch an, dass zu dem Vorhaben keine Anliegerversammlung stattgefunden habe. Er sehe es außerdem kritisch, dass über die Einvernehmenserteilung schon jetzt  entschieden werden solle, obwohl die Beteiligungsfrist für die von der Planung betroffenen Bürger noch laufe. Da noch garnicht vollständig bekannt sei, welche Aspekte sich aus den Stellungnahmen ergebe, sei der Sachverhalt noch nicht abschließend beratungsfähig. Aufgrund der sich im Falle des Sandabbaues nicht verwirklichenden ursprünglich vorgesehenen Folgenutzung der Wiedervernässung nach erfolgtem Torfabbau stehe der Sandabbau an dieser Stelle in jedem Fall im Widerspruch zu einer konkreten Planungsaussage. Allein aufgrund dieses Widerspruchs sollte nach seiner Auffassung bereits das Einvernehmen zu dem Vorhaben versagt werden. Die Planung führe außerdem zu einer nicht hinnehmbaren Belastung der Bewohner am Küstenkanal. Darüber hinaus werde durch den zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehr die Verkehrssituation auf der B 401 weiter verschärft. Es könne seiner Auffassung nach daher erst über ein Einvernehmen entschieden werden, wenn diese Problempunkte geklärt sind.

 

RH Dr. Fittje stellt seinen Ausführungen voran, dass es nach seiner Einschätzung hier im Wesentlichen darum gehe, die wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers, die Schutzinteressen der Anwohner sowie die Interessen des Naturschutzes zu beleuchten und zum Ausgleich zu bringen. Der Antrag sei in diesem Zusammenhang zunächst als die Formulierung der optimierten Interessen des Antragstellers zu betrachten. Diese Planung müsse sich nun mit den zu berücksichtigenden Aspekten auseinandersetzen. Aus seiner Sicht sei hierfür hinsichtlich der Wahrung der Interessen der Anwohner zum einen eine alternative Zufahrt erforderlich. Der jetzt vorgesehene Erschließungspunkt sei aufgrund der Nähe zum Wohnhaus Küstenkanalstraße 60 nicht geeignet. Zum anderen müsse mit den Abbbauflächen zum Schutz der Anlieger vor Lärm und mit den Lagerflächen zum Schutz der Anlieger vor Staub ein größerer Abstand eingehalten werden. Hinsichtlich der Belange des Naturschutzes müsse die im Norden der Abbaufläche vorgesehene Pufferzone so gestaltet werden, dass sich dort eine freie Entfaltung der Fauna entwickeln könne. Dieser Bereich dürfe daher nicht eingezäunt werden, damit ein natürlicher Wildwechsel gewährleistet ist. Außerdem müsse zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft eine Benennung konkreter Flächen und Maßnahmen erfolgen.

 

Hieran anschließend weist GOAR Kahlen noch einmal darauf hin, dass es zu dem Vorhaben der Fa. Hilgen, an welches der jetzige Antrag anknüpfe, seinerzeit eine Anliegerversammlung gegeben habe. Die damalige Planung sei in den Gremien beraten und das Einvernehmen erteilt worden. Insofern sei nach der bisherigen heutigen Beratung eine hiervon deutlich abweichende Einschätzung des jetzt vorliegenden Vorhabens festzustellen. Zu den vorgebrachten Aspekten wird von ihm erläutert, dass die das Vorhaben berührenden Belange der Raumordnung (Änderung des LROP) sowie der sich aus der Torfabbaugenehmigung ergebenden Folgenutzung durch den Landkreis als unterer Raumordnungsbehörde bzw. als Genehmigungsbehörde zu prüfen seien. Die Gemeinde könne durchaus in ihrer Stellungnahme auf diese Aspekte hinweisen, eine Grundlage für eine Einvernehmensversagung ergebe sich hieraus aber nicht. Wie in der Vorlage ausgeführt und in einer Vielzahl vorangegangener Verfahren bereits erläutert, seien von der Gemeinde lediglich städtebauliche Gründe, sprich eigene Planungsabsichten im Rahmen der Einvernehmenserteilung relevant. Hinsichtlich der angesprochenen Verschärfung der Verkehrssituation auf der B 401 durch das Vorhaben wird von GOAR Kahlen ebenfalls auf die Beratungen zur damaligen Bauvoranfrage hingewiesen. Dort sei bereits die Anlegung einer Linksabbiegespur thematisiert worden. Ein entsprechender Hinweis könne zu diesem Vorhaben ebenfalls erfolgen. Ebenso könne bei entsprechender Beschlussfassung die Aufnahme der soeben in der Beratung genannten Punkte als Hinweis in die Stellungnahme erfolgen. Es sei aber noch einmal klarzustellen, dass letztlich der Landkreis die vorgetragenen Anregungen und Hinweise abzuwägen und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen habe.

 

RH Erhardt gibt hieraufhin noch einmal zu bedenken, dass aus seiner Sicht das Abbauvorhaben den Zielen des zukünftigen Landesraumordnungsprogramms widerspreche. Aus diesem Grunde müsse zunächst das Änderungsverfahren zum LROP abgewartet werden, bevor die Gemeinde Edewecht zu dem Vorhaben Stellung nimmt.

 

GOAR Kahlen erläutert hierzu, dass für die Gemeinde bezüglich des Abbauantrages die Fristen des § 36 BauGB maßgeblich und einzuhalten seien. Es sei daher innerhalb dieser Frist eine Entscheidung zu treffen.

 

RH Apitzsch plädiert daraufhin für eine Versagung des Einvernehmens. Durch das Vorhaben würden die Belange der Anwohner vor Ort stark beeinträchtigt. Es sei Aufgabe der Gemeinde, sich im Sinne der betroffenen Bürger einzusetzen.

 

RF Taeger schlägt sodann ebenfalls vor, dem Vorhaben das Einvernehmen zu versagen. Sobald der Antragsteller eine an die heute herausgearbeiteten Aspekte angepasste Planung vorlege, sei dann erneut über das Einvernehmen zu beraten.

 

Der Beratungsverlauf wird hieraufhin von GOAR Kahlen dahingehend zusammengefasst, dass das Einvernehmen zum Vorhaben aufgrund der nicht als ausreichend gesichert anzusehenden Erschließung in städtebaulicher Hinsicht versagt werden sollte, da im Antrag nicht im erforderlichen Umfang dargelegt worden sei, dass die Abwicklung der zu erwartende An- und Abfahrtsverkehre den verkehrstechnischen Anforderungen gerecht werde. Weiter sollte in der Stellungnahme darauf hingewiesen werden, dass aus Sicht der Gemeinde zur Erzielung einer ausreichenden Erschließungssituation und zur Verminderung der Belastungen für die Anwohner eine Verlegung der Zufahrt zur B 401 erforderlich ist. Desweiteren sollte mit Verweis auf die Erfahrungen aus der damaligen Sandabbaustelle der Fa. Holt am Roten Steinweg darauf hingewiesen werden, dass ein größerer Abstand sowohl mit den Abbau- als auch insbesondere mit den Lagerflächen zur Wohnbebauung einzuhalten ist, um auch diesbezüglich die Konflikte zu minimieren. Hinsichtlich der Frage der Kompensation sollte darauf hingewiesen werden, dass hierzu noch konkrete Flächen- und Maßnahmennachweise zu erfolgen haben.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss unter Bezugnahme auf die vorangegangenen zusammenfassenden Ausführungen folgenden