Beschluss:

 

1. Die Gemeinde Edewecht unterstützt die Ziele, die im Klimaschutz- und Energiekonzept des Landkreises Ammerland festgeschrieben sind. Sie sieht die Notwendigkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien und wird diesen Ausbau im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern.

 

2. Die Gemeinde Edewecht stellt angesichts zahlreicher offener Fragen zum derzeitigen Zeitpunkt weitere Planungsschritte zur Ausweisung von Sonderflächen für Windenergie zurück.

 

3. Die Gemeinde Edewecht unterstützt die Einrichtung eines Runden Tisches mit Vertretern der Bürgerinitiativen, der Heimatvereine, der Grundstückseigentümer, möglicher Investoren, politischen Vertretern und Vertretern der Nachbargemeinden. Sie wird ein eventuelles Votum eines solchen Runden Tisches in ihre weiteren Überlegungen einbeziehen.

 

4. Die weitere Entwicklung der Umsetzung der Energiewende, insbesondere der Rechtsprechung und der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind intensiv zu beobachten.

 

5. Die Gemeinde Edewecht bemüht sich in Fragen der Ausweisung von Sonderflächen für Windkraftanlagen weiter um eine Abstimmung mit allen Nachbargemeinden.


GOAR Kahlen fasst rückblickend den aktuellen Beratungsstand zusammen und spricht in diesem Zusammenhang die wesentlichen Inhalte des aus dem Verwaltungsausschuss vorliegenden Beschlussvorschlags an. Bezüglich des Gutachtens der Gemeinde Barßel zur avifaunistischen Untersuchung des Bereichs „Kammersand“ berichtet er zudem, dass dieses in Schriftform noch nicht vorliege und verständlicher Weise zunächst in die internen Beratungen der Gemeinde Barßel einfließe. Ferner sei ein Antrag der UWG-Fraktion eingebracht worden, der darauf abziele, keine weiteren Flächen auszuweisen. Letztlich lägen zwei weitere Eingaben von Anliegern der Breslauer Straße bzw. der Bürgerinitiative Rothenmethen/Lohorst/Harkebrügge und Umgebung vor, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt seien.

 

RH Brunßen verweist auf die umfangreichen Beratungen der letzten Bauausschusssitzung und hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass es bislang keinerlei Planungen der Gemeinde gebe sondern lediglich eine Studie auf den Weg gebracht worden sei, die potenziell geeignete Flächen für Windenergie aufzeigen solle. Hinsichtlich der Fläche Husbäke betont RH Brunßen, dass diese nach dem vorliegenden Gutachten als möglicher Standort für Windenergieanlagen nicht geeignet sei und nach weiterhin geltender Auffassung seiner Fraktion insofern auch nicht in Frage komme. RH Brunßen führt weiter aus, dass es für die Potenzialfläche in Husbäke auch tatsächlich Investoren gegeben habe. Für die Fläche Lohorst stelle sich die Situation hingegen anders dar. Hier gäbe es lediglich einen Interessenten. Zwischenzeitlich habe die Diskussion allerdings dazu geführt, dass zwei Bauerschaften zerstritten seien. Er halte es daher für sinnvoll, dass die beteiligten Akteure ihre Argumente in einer sachlichen Atmosphäre vorbringen könnten. Hierzu sei ein runder Tisch gut geeignet. Vielleicht entwickle sich daraus eine Möglichkeit, die zu einer gemeinsam getragenen Lösung führe. Nach der Katastrophe in Fukushima seien in Berlin und Hannover die Weichen auf einen vorzeitigen Atomausstieg gestellt worden, der nun von den Kommunen geschultert werden müsse. Letztlich habe sich auch das Ammerland zur Energiewende bekannt, hierfür müsse es aber auch klare Rahmenbedingungen geben. Seine Fraktion werde daher dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen.

 

RH Apitzsch trägt den Antrag seiner Fraktion vor und ergänzt, dass der vorliegende Beschlussvorschlag aus dem Verwaltungsausschuss nicht die erforderliche Klarheit und Sicherheit für die Bevölkerung schaffe sondern nur zu einer Verlängerung der aktuellen Diskussion führe. Die Gemeinde Edewecht habe sich der landkreisweiten Studie zur Ermittlung von Potenzialflächen angeschlossen und solle sich an den Ergebnissen hieraus orientieren. Danach scheide der Standort Lohorst ob der Nähe zum Standort „Hübscher Berg“ aus. Nach dem vorliegenden avifaunistischen Gutachten zum Standort „Husbäke“ sei auch dieser nicht geeignet. Insofern müsse von der Ausweisung weiterer Standorte für Windenergieanlagen abgesehen werden.

 

Für die SPD-Fraktion weist RF Taeger darauf hin, dass die Schnittmenge zwischen dem vorliegenden Antrag der UWG und dem Beschlussvorschlag aus dem Verwaltungsausschuss durchaus groß sei. Auch könne sie sich den Ausführungen RH Brunßens in weiten Teilen anschließen. Klarzustellen sei aus ihrer Sicht, dass die SPD die vorliegende Studie grds. begrüße. Es sei sinnvoll gewesen, diese gemeindeübergreifend auf den Weg zu bringen um kostengünstig eine Arbeitsgrundlage mit potenziell geeigneten Fläche zu erhalten. Zudem bekenne man sich zum Ausbau erneuerbarer Energien. Auch die Gemeinde Edewecht müsse hierzu einen Beitrag leisten. Letztlich liege die Planungshoheit bei der Gemeinde, dies betreffe auch Regelungen zu Abstandsflächen. Es sei nachvollziehbar, dass die Bürgerinnen und Bürger eine abschließende Entscheidung erwarteten. Es gelte aber auch eine ausgewogene und fundierte Entscheidung zu treffen und die benötige in diesem Falle etwas mehr Zeit.

 

Zu Beginn seines Wortbeitrages kritisiert RH Heiderich-Willmer, dass der aus dem Verwaltungsausschuss entwickelte Beschlussvorschlag unmittelbar der Presse mitgeteilt worden sei. Dies wiederspreche seiner Ansicht nach der grds. Intention der derzeitigen Beschlusslage, im Hinblick auf eine zunächst unbeeinflusste Beratung bspw. auch Unterlagen erst kurzfristig im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen. Inhaltlich habe es nach der Katastrophe in Fukushima einen klaren Wählerauftrag gegeben, die Energiewende schnellstmöglich voranzutreiben. Er könne daher dem vorliegen Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Zudem sei ihm nicht klar, welche Fragen in diesem Zusammenhang noch offen seien bzw. könnten diese auch in einem Planverfahren erörtert werden. Dem Vorschlag eines runden Tisches könne zwar grds. noch gefolgt werden, einem sich hieraus ergebenden Votum stehe er allerdings eher skeptisch gegenüber, zumal im Übrigen ein Bürgerentscheid in Fragen der Bauleitplanung ohnehin ausscheide. Man müsse sich auch vor Augen führen, dass diejenigen, die sich jetzt gegen Windenergie aussprächen, dieses auf Kosten derjenigen täten, die in unmittelbarer Nähe zu Atomkraftwerken lebten und die Nachteile hieraus dulden müssten. Zudem müsse bei einer Planung auch immer noch der Standort Husbäke im Blick behalten werden, wolle man an dieser Stelle Abwägungsfehler definitiv ausschließen. Selbstverständlich seien die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen. Die Entscheidung dürfe daher nicht auf die lange Bank geschoben werden.

GVOR Torkel stellt in diesem Zusammenhang richtig, dass die Information der Presse über den Beschlussvorschlag aus dem VA die Umsetzung eines eindeutigen Auftrags aus der Politik darstelle und keine Interpretation der Geschäftsordnung sei. Zudem könne er bestätigen, dass bei einem Eintritt in konkrete Planungen grds. alle Flächen betrachtet werden müssten. Dies sei bislang verwaltungsseits auch immer in diesem Sinne kommuniziert worden.

 

RH Dr. Fittje trägt vor, dass die Einrichtung von „Runden Tischen“ in den betroffenen Ortschaften dazu dienen solle, bestehende Gegensätze abzubauen. Hierbei solle es sich allerdings nicht um eine Pflichtveranstaltung handeln, sondern vielmehr den Bürgern vor Ort die Organisation überlassen werden. Hinsichtlich der Veröffentlichung des VA-Beschlusses bestand im Übrigen Einigkeit unter den Beigeordneten. Aus seiner Sicht sei die Beteiligung an der landkreisweiten Potenzialstudie sinnvoll gewesen. Zudem verweist er darauf, dass beispielsweise das Energiekonzept des Landkreises Ammerland auch andere Maßnahmen als die Errichtung weiter Windenergieanlagen beinhalte. In Bezug auf die einzuhaltenden Abstände gebe es nicht nur das Problem zwischen Wohngebäuden und Windenergieanlagen sondern auch von Windenergieanlagen untereinander. Deshalb sei es angebracht, über die Gemeindegrenzen hinweg Gespräche zu führen und derzeit keine eigenen Planungen auf den Weg zu bringen. Letztlich müsse man allerdings auch konstatieren, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in 2016 und damit auch die Beschlusslage ändern könne.

 

RH Apitzsch merkt an, dass alle die Energiewende wollten, allerdings niemand vor der eigenen Haustür. Dies bedeutet wiederum nicht, dass es darum gehen müsse, möglichst überall Windenergieanlagen zuzulassen. Zudem müssten zunächst Möglichkeiten geschaffen werden, Speichermöglichkeiten für Strom zu schaffen, um bei Überproduktionen keine Anlagen abstellen zu müssen.

 

Sodann lässt RV Hohnholz über den Antrag der UWG-Fraktion abstimmen, der bei 2 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen der Ablehnung des Rates verfällt.


Der Rat fasst sodann folgenden