Beschluss:

Die grundsätzliche Ausrichtung der Gemeinde Edewecht als Wohn- und Wirtschaftsstandort – gemeinsam nachhaltig wohnen und wirtschaften – wird als strategisches Entwicklungsziel beschlossen.

 

Die Festlegung der wesentlichen Produkte entsprechend der Beschlussvorlage wird beschlossen.

 

Die Ziele und Kennzahlen, die in den als Anlage beigefügten Berichtsbögen enthalten sind, werden beschlossen.


Anhand der diesem Protokoll als Anlage beigefügten PowerPoint-Präsentation erläutert Herr Dr. Eisner von der Fa. NSI Consult, Braunschweig eingehend den bisherigen Prozess zur Strategieentwicklung und stellt abschließend das Ergebnis zusammenfassend dar.

 

In der sich anschließenden Aussprache weist zunächst RF Taeger darauf hin, dass das Nichtvorhandensein wesentlicher Steuerungsinstrumente bereits vom Landesrechnungshof in seinem Bericht 2012 angemahnt worden sei. Genauso wie für ein Wirtschaftsunternehmen sei es auch für die Gemeinde Edewecht erforderlich, Ziele zur Steuerung des eigenen Handelns festzulegen. Die SPD-Fraktion begrüße daher ausdrücklich den bisherigen Prozess, auch wenn dieser schwierig und langwierig gewesen sei. Ihr Dank richte sich daher an die Ratskollegen, die an diesem Prozess mitgewirkt hätten sowie die Vertreter der Verwaltung. Sinnbildlich habe der Rat der Kapitänin nunmehr das Reiseziel genannt. Es sei eine strapaziöse Reise zu erwarten, daher könne man Mitreisende, die das Ziel in Frage stellten, dabei nicht gebrauchen. Auch Christoph Columbus habe ein Ziel vor Augen gehabt, leider hätten ihm die nötigen Controllinginstrumente gefehlt, dieses Ziel auch zu erreichen.

 

RH Brunßen stellt ebenfalls heraus, dass es zwei Jahre benötigt habe, das strategische Ziel festzulegen und durch einen intensiven internen Beratungsprozess die wesentlichen Produkte zu identifizieren. Allerdings habe sich die anfängliche Skepsis gelegt; der Prozess sei fruchtbar und zielführend gewesen. Jedes gute Unternehmen habe eine Strategie und ein Leitbild an denen sich die Arbeit ausrichte. Die Gemeinde Edewecht verfüge nun auch über diese Möglichkeit. Sein Dank richte sich ausdrücklich an die Verwaltung und die Fa. NSI Consult, die diesen Prozess konstruktiv unterstützt hätten. Leider hätten nicht alle Ratskollegen bis zum Schluss durchgehalten, gleichwohl gebe es eine große Mehrheit, die sich konstruktiv beteiligt habe, auch denen gelte sein Dank.

 

RH Heiderich-Willmer weist für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen darauf hin, dass man den Prozess aktiv verlassen habe. Dafür gebe es für ihn auch gute Gründe. Zum einen sei suggeriert worden, es gebe eine rechtliche Verpflichtung, die grundlegenden Ziele der Gemeinde zu entwickeln. Die ihm zur Verfügung stehende Kommentierung des Kommunalverfassungsrechts bestätige dies allerdings nicht. Hier werde ausdrücklich davon gesprochen, dass der Rat keine Verpflichtung habe, von der Regelung des § 58 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG Gebrauch zu machen. Für ihn sei zudem das Pferd von hinten aufgezäumt worden, weil es weiterhin an dem grundsätzlichen Beschluss fehle, überhaupt in einen derartigen Prozess einzusteigen. Gleichwohl werde nicht in Frage gestellt, dass man eine strategische Ausrichtung brauche. Der Weg sei allerdings seines Erachtens nicht der richtige gewesen. Im Übrigen hätte es für das in der Arbeitsgruppe entwickelte „Motto“ keiner teuren Beratung durch ein externes Unternehmen bedurft, da es für den Begriff „Nachhaltigkeit“ keine eindeutige Definition in der Arbeitsgruppe gegeben habe. Aus der Mitarbeit habe sich seine Fraktion letztlich verabschiedet, als durch ein mathematisiertes Verfahren die wesentlichen Produkte festgestellt werden sollten und dadurch seines Erachtens eine Objektivierung und Entpolitisierung der Arbeit des Rates stattgefunden habe. Seine Fraktion werde daher dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Eisner weist klarstellend darauf hin, dass es keine Wahlmöglichkeit der Gemeinde gebe. Es bestehe eine rechtliche Verpflichtung, Ziele und Kennzahlen zu entwickeln und geeignete Controllinginstrumente auf den Weg zu bringen. Dieser Verpflichtung sei die Verwaltung nunmehr in einem sauberen und transparenten Verfahren in vorbildlicher Weise nachgekommen. Er gehe davon aus, dass dieses auch vom Landesrechnungshof entsprechend bestätigt werde.

 

RH Apitzsch betont, sich nicht auf rechtliches Glatteis begeben zu wollen und werde daher von einer rechtlichen Bewertung absehen. Auch wenn der Prozess langwierig gewesen sei und nicht alle Ergebnisse aus seiner Sicht herausstechend seien, könne er positiv bewerten, dass für wichtige Teile des Haushalts Ziele festgelegt worden seien und diese auch überprüft werden könnten.

 

RH Martens betont, dass eine Strategieentwicklung und das Implementieren eines Controllingsystems sicherlich der richtige Weg sei. Diesbezüglich gebe es aber eine Methodenvielfalt, wie man zu dem gewünschten Ziel gelange. Der gewählte Weg stelle eine Ökonomisierung der Kommunalpolitik dar. Es ginge daher nicht darum, das Ergebnis schlecht zu reden sondern auf die aus seiner Sicht ungeeignete Methode hinzuweisen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden