Beschluss:

  1. Der Satzung über die Nutzung der gemeindeeigenen Schulhöfe wird in der vorgelegten Fassung nebst Anlagen zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Satzung entsprechend öffentlich bekannt zu machen.
  2. Die gemeindeeigenen Schulhöfe sollen eine entsprechende Hinweisbeschilderung erhalten. Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel von 1.000 Euro sollen gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

RH Martens verweist in seinem Wortbeitrag auf den Beschluss zur strategischen Ausrichtung, der auch das „gemeinsame Wohnen“ beinhalte. Dies sei nicht immer leicht umzusetzen. Ihm fehle es daher neben der ordnungspolitischen Maßnahme an dem positiven Anschlusskonzept. Zudem müsse ein präventiver Ansatz gefunden werden. Deswegen sei die Satzung auch im Kinder- Jugend- und Sozialausschuss durchgefallen und erst als „Schutzsatzung“ im Schulausschuss auf den Weg gebracht worden.

 

GVOR Torkel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die präventive Seite schon in den Gremien diskutiert worden sei und verweist auf die Ausführungen des Jugendpflegers Afkhami in der Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses. Man habe sich u.a. deswegen auch auf den Weg gemacht, einen weiteren Jugendpfleger zu beschäftigen.

 

RH Apitzsch greift ebenfalls die Ausführungen des Jugendpflegers Afkhami auf, der auf die Notwendigkeit einer solchen Satzung hingewiesen habe. Letztlich könne eine solche Satzung auch wieder aufgehoben werden. Die Festsetzung von Geldbußen sei aus seiner Sicht an der Stelle allerdings keine geeignete Lösung.

 

RH Brunßen verweist auf die seit zwei Jahren andauernde Diskussion. Eltern beschwerten sich immer wieder über die unhaltbaren Zustände. Zwischenzeitlich habe man beschlossen, einen weiteren Jugendpfleger einzustellen und die offene Jugendarbeit auszubauen.


Sodann fasst der Rat folgenden