Beschluss:

1.    Zur Deckung der erwarteten Betreuungsbedarfe im Kindergarten- wie Krippenbereich in Friedrichsfehn wird der Umsetzung der Alternative 4, Schaffung von Anbauten an die Krippe Friedrichsfehn, zugestimmt. Es sollen ein Bereich für Kindergartenkinder (über 3jährige) und ein Bereich für weitere Krippenkinder (unter 3jährige) mit geschaffen werden. Ziel soll sein, dass die neuen Gruppen möglichst zu Beginn des Kindergartenjahres 2015/16 zur Verfügung stehen.

2.    Zur weiteren Planung der Umsetzung einer solchen Baumaßnahme werden Planungskosten in Höhe von pauschal 50.000 Euro über den Nachtragshaushalt 2014 bzw. gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die notwendigen weiteren Finanzmittel für die Baumaßnahme wären sodann ebenfalls über den Nachtragshaushalt 2014 oder spätestens über den Haushalt 2015 zur Verfügung zu stellen.

3.    Die Baumaßnahme wird sodann zur baufachlichen Begleitung an den Bauausschuss verwiesen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Kosten für das notwendige Mobiliar und die Gestaltung des Außenbereiches zu ermitteln und zur Herbstsitzung dieses Fachausschusses zur Beratung vorzulegen.

5.    Die notwendigen Förderanträge sind nach Vorlage einer endgültigen Planung und gesicherten Kostenkalkulation verwaltungsseits an das Land Niedersachsen und den Landkreis Ammerland zu richten.


Nach kurzer Einführung durch GA Temmen trägt RF Exner vor, dass Edewecht für Neubürger attraktiv und damit ein weiterer Zuzug verbunden sei. Die Nachfragesituation habe sich im Betreuungsbereich für unter Dreijährige verändert. Hierauf müsse die Gemeinde reagieren. Derzeit bestehe die Nachfrage insbesondere in der Bauerschaft Friedrichsfehn, gleichwohl dürfe man die anderen Bauerschaften nicht aus den Augen verlieren. Sie spreche sich für den vorliegenden Beschlussvorschlag aus.

 

RH Martens bemängelt, dass der vorliegende Beschlussvorschlag nicht einer strategischen Überlegung entspringe sondern einem konkreten Bedarf, welcher einen gewissen Druck ausübe und dadurch Handlungsspielräume der Politik einenge. Zudem werde durch die Schaffung weiterer kommunaler Plätze die Situation der anderen Träger massiv tangiert, was sich auf künftige Bedarfe auswirke. Das Subsidiaritätsprinzip, welches den Vorrang der freien Träger vorsehe, werde an dieser Stelle nicht beachtet und damit die Trägervielfalt vernachlässigt.

 

RF Hinrichs stellt dar, dass man sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Anhand der vorliegenden Zahlen habe man aber nur eine Entscheidung für Friedrichsfehn treffen können. Ziel sollte eine möglichst ortsnahe Betreuung der Kinder sein.

 

Sodann fasst der Rat folgenden