Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „nördlich der Lajestraße“ in der Zeit vom 24.04.2014 bis 23.05.2014 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 10.06.2014 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „nördlich der Lajestraße“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „nördlich der Lajestraße“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

RH Erhardt erklärt, dass seine Fraktion der Änderung des Bebauungsplanes nicht zustimmen werde. Seine Fraktion habe der Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich nördlich der Lajestraße seinerzeit nur zugestimmt, weil durch den Bebauungsplan Nr. 178 auch eine verdichtete Bebauung in Form von Reihenhäusern entlang der Lajestraße ermöglicht werden sollte. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werde nun gerade dieser Aspekt des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden teilweise aus dem Baubauungsplan gestrichen.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden