Beschlussvorschlag:

1.    Die Edewechter SPD-Fraktion bringt den Wunsch auf „Angleichung der Abstände zur Wohnbebauung“ über die SPD-Kreistagsfraktion in den Ammerländer Kreistag ein.

 

2.    Der Bauausschuss, der VA und der Gemeinderat warten zunächst das faunistische Gutachten der Gemeinde Barßel ab.

 

a.    Wenn das Gutachten ähnlich negativ wie das Gutachten in Husbäke ausfallen sollte, dann nimmt die Gemeinde Edewecht Abstand von Planungen in Lohorst.

 

b.    Wenn das Gutachten neutral bis positiv ausfallen sollte und wenig bis kaum Einflüsse auf Tier- und Natur zu erwarten sind, wird – wie von der Bürgerinitiative vorgeschlagen – ein „Runder Tisch“ einberufen. An diesen „Runden Tisch“ werden Vertreter/-innen der Bürgerinitiative, des Heimatvereines, der Grundstückseigentümer, mögliche Investoren und jeweils ein Vertreter der Fraktionen sitzen. Ein/-e neutrale/-r Moderator/-in wird den „Runden Tisch“ leiten. Der „Runde Tisch“ soll dem Bauausschuss bis zur Frühjahrssitzung 2015 Vorschläge unterbreiten. Am „Runden Tisch“ soll auch die Gemeinde Barßel teilnehmen.


GOAR Kahlen leitet anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein und stellt den derzeitigen Beratungsstand dar. Er weist außerdem auf die zwischenzeitlich eingegangenen Schreiben und Eingaben zu dieser Thematik hin. Diese Unterlagen sind dem Protokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

RH Bekaan eröffnet die Debatte, indem er den Antrag seiner Fraktion erläutert. Er führt weiter aus, dass für die SPD-Fraktion vor einer Einleitung einer Windkraftplanung sichergestellt sein müsse, dass der hier erzeugte Strom auch abgeleitet werden könne. Da die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen derzeit nicht gegeben seien, sollten auch keine Planungen aufgenommen werden. Sollten sich die Rahmenbedingungen in der Zukunft ändern und deshalb konkrete Windkraftplanungen auch in der Gemeinde Edewecht wieder Sinn machen, sei darüber hinaus sicherzustellen, dass für Wohnhäuser im Innen- wie im Außenbereich gleiche Abstände für Windkraftanlagen zugrunde gelegt werden.

 

Hieran anschließend nimmt RH Brunßen für seine Fraktion zur Gesamtthematik ausführlich Stellung. Er stellt hierbei seinen Ausführungen voran, dass es ihm ein besonderes Anliegen sei, heute ausdrücklich den teilweise erhobenen Unterstellungen entgegen zu treten, er befürworte aus persönlichem Eigennutz oder aufgrund erhoffter Vorteile für Verwandte die Ausweisung von Windkraftflächen in Lohorst. Dies sei auch schon deshalb eine falsche Behauptung, da weder er selbst noch seine Familie einen Vorteil durch eine derartige Flächenausweisung in Lohorst hätten. Sein Bruder bewirtschafte dort zwar Flächen, bei diesen handele es sich aber um Pacht- und nicht um Eigentumsflächen.

 

Da in der öffentlichen Diskussion immer wieder der Eindruck erweckt werde, es gebe bereits konkrete Planungen der Gemeinde, stellt er klar, dass dies nicht der Fall sei und bislang von der Gemeinde Edewecht keine Planung zur Ausweisung weiterer Windkraftflächen eingeleitet worden sei. Es sei hier klar zwischen den Planungen und Überlegungen von Investoren und den allein maßgeblichen Beschlüssen der gemeindlichen Gremien zu förmlichen Flächenausweisungen zu unterscheiden. Er trete hier auch der Behauptung entgegen, es habe von seiner Fraktion Zusagen an irgendeine Seite gegeben.

 

Er stellt weiter heraus, dass die Potenzialstudie seinerzeit von allen Ammerlandgemeinden gemeinsam unter Zugrundelegung einheitlicher Kriterien für das gesamte Kreisgebiet erarbeitet worden sei. Diese Kriterien seien hierbei mehrfach in allen Gemeinden und auch auf Kreisebene beraten und letztlich bestätigt worden, so dass die hierauf basierende Studie als Grundlage für die weiteren Überlegungen heranzuziehen sei. Es sei zwar durchaus legitim, dass die Einwohner in Lohorst und Umgebung die Edewechter Windkraftdebatte kritisch begleiten. Es sei für ihn andererseits aber verwunderlich, dass die bereits konkreteren Windkraftplanungen in Barßel in unmittelbarer Nachbarschaft zur Lohorster Fläche bis vor kurzem nicht annähernd so kritisch begleitet worden seien, obwohl die Betroffenheit durch diese Planungen für die Lohorster vergleichbar stark ausfalle.

 

Er macht weiter deutlich, dass zwar auch aus Sicht der CDU-Fraktion das faunistische Gutachten für die Fläche in Husbäke vermuten lasse, dass eine Flächenausweisung dort zu einem nicht vertretbaren Eingriff in Natur und Landschaft führen würde. Für die weitere in Frage kommende Fläche in Lohorst seien aber bislang keine vergleichbaren Untersuchungen vorgenommen worden, so dass sich die Frage stelle, wie grundsätzlich weiter mit der Thematik Windkraft umgegangen werden solle. Es stelle sich in den letzten Wochen immer mehr heraus, dass das Thema die Bürger spalte. Es werde nun auch für die Edewechter Kommunalpolitik sehr deutlich, dass die ursprünglich auf Bundesebene getroffene und von einer breiten Mehrheit unterstützte gesamtgesellschaftliche Grundsatzentscheidung über den Ausstieg aus der Atomenergie dazu führt, dass über die gemeindliche Planungshoheit letztlich die Hauptlast der Erreichung dieses Zieles beispielsweise durch die Schaffung ausreichender Flächen für die Windenergie auf den kommunalen Gremien vor Ort liege. Dieser Aufgabe könne man sich aber nicht entziehen. Es sei daher nicht sinnvoll, wie im Antrag der SPD-Fraktion formuliert, eine Entscheidung zu treffen, die darauf abziele, „derzeit“ von weiteren Planungen abzusehen. Hierdurch werde eine endgültige Entscheidung lediglich auf einen unbestimmten Zeitpunkt vertagt. Eine Entscheidung müsse vielmehr eine verbindliche Zielaussage treffen. Die CDU-Fraktion stelle daher einen ergänzenden Antrag zur Abstimmung.

 

Nachdem der Antrag an die Ausschussmitglieder verteilt worden ist, wird dieser von RH Brunßen erläutert. Der Antrag ist als Anlage Nr. 2 dem Protokoll beigefügt.

 

RH Brunßen führt in der Erläuterung des Antrages aus, dass seine Fraktion darauf abziele, auch weiterhin eine ammerlandweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten. Man wolle zwar auch – wie die SPD-Fraktion –, dass im Falle einer förmlichen Bauleitplanung für Windkraftanlagen zu Wohnhäusern im Innen- und Außenbereich einheitliche Abstände zugrunde gelegt werden. Es müsse aber sichergestellt werden, dass diese Herangehensweise auch kreisweit übernommen werde. Deshalb sei dieser Aspekt im Kreistag zu erörtern. Darüber hinaus müsse aus Sicht der CDU-Fraktion vor einer abschließenden Entscheidung abgewartet werden, zu welchem Ergebnis die faunistische Untersuchung der Gemeinde Barßel für ihre Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Lohorst gekommen sei. Wenn aus dem Gutachten hervorgehe, dass eine Windkraftplanung auch in Lohorst zu einem ähnlich starken Eingriff in Natur und Landschaft führen würde wie in Husbäke, könne man abschließend entscheiden, keine weiteren Windkraftflächen in der Gemeinde Edewecht auszuweisen. Wenn das Ergebnis positiver ausfalle, solle zur Einbindung der Bürger und zur Befriedung der Situation vor Ort – unter Beteiligung der Gemeinde Barßel – ein Runder Tisch aus Vertretern der Bürgerinitiative, des Heimatvereins, der Grundstückseigentümer, möglichen Investoren und jeweils einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen gebildet werden, der dann bis zum Frühjahr 2015 einen Entscheidungsvorschlag für die gemeindlichen Gremien erarbeitet. Alle abschließenden Entscheidungen zur Thematik Windernergie sollten darüber hinaus vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung getroffen werden.

 

Für die UWG-Fraktion erklärt RH Apitzsch, dass sich aus den bisherigen Beratungen ergebe, dass zum einen Husbäke aufgrund der Ergebnisse der faunistischen Untersuchung definitiv als Windkraftfläche ausscheide und zum anderen auch Lohorst nicht geeignet sei. In der Potenzialstudie werde ausgeführt, dass aufgrund des benachbarten Windparks „Hübscher Berg“ eine Flächenausweisung in Lohorst zu einer sog. Überfrachtung des Raumes führen würde und dort daher von einer Ausweisung abgesehen werden sollte. Um für die Bürger endgültig Klarheit zu schaffen, sollte daher im Rat der Beschluss gefasst werden, keine weiteren Flächenausweisungen vornehmen zu wollen. Mit Blick auf die nur gemeinsam mit den Nachbargemeinden zu entwickelnden Flächen halte er die Idee eines Runden Tisches allerdings für sinnvoll. Auch für die Akzeptanz der Barßeler und Friesoyther Planungen sei die Einrichtung eines Runden Tisches wünschenswert. Da es letztlich um kreisüberschreitende Aspekte gehe, sei hier aus seiner Sicht auch der Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung gefragt, der die Moderation der Runden Tische übernehmen könnte.

 

In der weiteren Debatte wird von RH Bekaan zur Herbeiführung einer breiten Akzeptanz für die Windenergie die Idee eines Runden Tisches zwar grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Dessen Bildung müsse aber auf jeden Fall auf Eigeninitiative vor Ort erfolgen müssen. Die entscheidenden Fragen der Windenergieproblematik seien letztlich aber durch einen Runden Tisch nicht zu lösen, da diese auf anderer Ebene zu entscheiden seien. Für ihn sei daher letztlich das Absehen von weiteren Planungen die richtige Entscheidung, bis auf Bundesebene die grundlegenden Hemmnisse für eine sinnvolle Umsetzung der Energiewende beseitigt worden sind.

 

RH Erhardt begrüßt dagegen die Idee eines Runden Tisches, gibt aber zu bedenken, dass dieser mit einem klaren Beratungsauftrag ausgestattet werden müsse. RH Brunßen ergänzt, dass die konkrete Zusammensetzung noch zu erörtern sei.

 

RH Erhardt gibt darüber hinaus zu bedenken, dass die nur gemeinsam mit der Gemeinde Bad Zwischenahn umzusetzende Fläche im weiteren Verfahren nicht vollständig aus dem Blick geraten sollte. Es sei vielmehr mit der Gemeinde Bad Zwischenahn zu erörtern, wie mit der Fläche umzugehen sei. Darüber hinaus sollte durchaus darüber nachgedacht werden, im Falle einer Umsetzung der Planungen auf Barßeler Seite auch die Lohorster Fläche zu verwirklichen, da hierdurch ein Windpark mit echter Konzentrationswirkung entstehen könnte.

 

RH Apitzsch legt abschließend nochmals seine Auffassung dar, dass unabhängig von dem weiteren Umgang mit den verbleibenden Flächen bereits heute die Beschlussempfehlung ausgesprochen werden sollte, dass für die Husbäker Fläche definitiv keine Flächenausweisung vorgenommen werde.

 

GOAR Kahlen erläutert hieraufhin nochmals, dass eine Ausblendung der Husbäker Fläche bereits vor Einleitung eines förmlichen Planverfahrens eine unzulässige Verkürzung des Abwägungsvorganges bedeuten würde. Dies sei von der Verwaltung mehrfach dargelegt und durch den Landkreis auf Nachfrage bestätigt worden.

 

Durch RH Brunßen  und RH Bekaan wird daraufhin signalisiert, sich angesichts dieser rechtlichen Einschätzung nicht in der Lage zu sehen, über einen derartigen Antrag abzustimmen. RH Apitzsch verzichtet sodann zu diesem Zeitpunkt auf eine Abstimmung über seinen Antrag. Er kündigt aber an, in der Sitzung des Rates eine Abstimmung hierüber zu beantragen.

 

Vorsitzender Krüger lässt daraufhin über die vorliegenden Anträge der SPD- und CDU-Fraktion abstimmen. Der SPD-Antrag verfällt hierbei mit 5 Nein- zu 4 Ja-Stimmen der Ablehnung des Ausschusses. Dem Antrag der CDU-Fraktion wird vom Ausschuss mit 5 Ja- zu 4 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt. Es wird somit folgender Beschlussvorschlag an den Rat unterbreitet (wobei von RH Brunßen nach der Abstimmung noch zum Ausdruck gebracht wird, dass der im Antrag als Aufforderung an die SPD-Fraktion formulierte Wortlaut als Bitte zu verstehen sei):