Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Schuleinzugsbereichssatzung der Gemeinde Edewecht wird in der vorgelegten Form zugestimmt.


GOAR Knetemann trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

RH Hohnholz teilt mit, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könne. Aus seiner Sicht habe sich die Öffnung der Einzugsbereiche bewährt, da eine Vielzahl der Portsloger Eltern vom Wahlrecht Gebrauch mache.

 

RH Seeger erkundigt sich, ob bei einer Nichtzustimmung des Gemeindeelternrates die geplante Änderung der Satzung wieder rückgängig gemacht werden müsse. GOAR Knetemann teilt mit, dass dies nicht der Fall sei, da hier nur das Benehmen mit dem Gemeindeelternrat herzustellen sei.

 

LV Kosmis teilt mit, dass die Grundschule Edewecht das Gespräch mit den betroffenen Portsloger Eltern gesucht habe, um feststellen zu können, warum diese ihre Kinder bei der Grundschule Jeddeloh angemeldet haben.

Dieses Gespräch ergab, dass viele Eltern für ihre Kinder eine kleine Grundschule ausgewählt haben. Des Weiteren hätten sich einige Eltern für Jeddeloh entschieden, da sie Bedenken bezüglich der zweijährigen Eingangsstufe an der Grundschule Edewecht hätten.

 

RH Jacobs gibt zu bedenken, dass eine äußerst kostenintensive Erweiterung der Grundschule Jeddeloh aufgrund eines kurzfristigen Bedarfs nicht realisiert werden sollte. Des Weiteren möchte er wissen, ob bei der geplanten Satzungsänderung Eltern aus Portsloge im Einzelfall trotzdem noch die Möglichkeit hätten, für ihre Kinder freie Schulplätze in Jeddeloh I zu erhalten.

GOAR Knetemann teilt mit, dass die per Satzung festgelegten Einzugsbereiche grundsätzlich verbindlich eingehalten werden müssten. Allerdings räume das Schulgesetz eine Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches ein, wenn die Schulleiter der beiden betroffenen Schulen dem Schulwechsel zustimmen.

 

LV Kosmis erläutert, dass die geplante Änderung dringend erforderlich sei, da  die Grundschule Edewecht beim Wegfall einer Klasse Lehrerstunden verliere. Da in Jeddeloh keine weitere Klasse eingerichtet werden könne, würden die in Edewecht wegfallenden Lehrerstunden der Grundschule Jeddeloh nicht zu Gute kommen. Des Weiteren könne es nicht sein, dass trotz einer Einzugsbereichsatzung für Grundschulen in der Gemeinde Edewecht die Grundschule Edewecht keinen Einzugsbereich habe.

 

AV Taeger erkundigt sich, ob es im Grundschulbereich die Möglichkeit gebe, die Höchstzügigkeit zu begrenzen. GOAR Knetemann verneint dies.