Beschlussvorschlag:

1.            Die Sanierung des ehemaligen Hauptschultraktes der Grundschule Osterscheps wird aus schulfachlicher Sicht für notwendig erachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung dieses Gebäudeteils (evtl. auch abschnittsweise) zu kalkulieren und die Sanierungsmaßnahmen im Bauausschuss zur weiteren Beratung vorzustellen. Die Maßnahme wird zur weiteren baufachlichen Begleitung an den Bauausschuss verwiesen.

2.         Die barrierefreie Herrichtung der Eingangsbereiche zu den Edewechter Schulen durch die Umrüstung zu Automatiktüren soll für alle Schulen kalkuliert werden. Die jeweils notwendigen Umrüstungen sollen sodann für die Folgejahre vorgesehen werden. Die technische und baufachliche Begleitung dieser Maßnahme wird ebenfalls an den Bauausschuss gegeben.


GOAR Knetemann trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

AV Taeger erkundigt sich, ob die Grundschule Osterscheps der einzige Nutzer der Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschule Osterscheps sei. GOAR Knetemann teilt mit, dass lediglich ein größerer Raum im Erdgeschoss von der Jugendpflege der Gemeinde Edewecht genutzt werde.

 

RH Seeger möchte wissen, ob die Möglichkeit bestehe, ein evtl. beeinträchtigtes Kind aus dem Einzugsgebiet der Grundschule Jeddeloh an eine andere Grundschule zu verweisen, da es doch nicht sein könne, dass man wegen eines Kindes einen teuren Anbau realisieren müsse.

 

GOAR Knetemann erläutert, dass bis zum Jahr 2018 die Einrichtung von Schwerpunktschulen noch zulässig sei. Danach müsse grundsätzlich jede Schule für die Inklusion gerüstet sein. Aufgrund der Einzugsbereiche und dem Recht der freien Schulwahl dürften Eltern dann nicht mehr an andere Schulen verwiesen werden.

 

Allerdings habe sie seitens des Landes erfahren, dass über eine evtl. Novellierung des Schulgesetzes auch noch nach 2018 die Einrichtung von Schwerpunktschulen möglich sein könnte.

 

RH Reil erkundigt sich, wie man ab dem Schuljahr 2018 reagieren müsse, wenn inklusive Kinder neu zuziehen. Er möchte wissen, ob die Eltern dann an jeder Schule ein Recht auf sofortige und vollumfängliche Beschulung ihrer Kinder hätten.

 

GOAR Knetemann teilt mit, dass man vom Schulträger nicht erwarten könne, umgehend auf jede Situation zu reagieren. Eine Karenzzeit müssten die Eltern dem Schulträger einräumen.

 

JGR-Vertreterin Wiechert erkundigt sich, ob in Osterscheps bei den Werkräumen die gleiche Problematik wie bei der Grundschule Jeddeloh bestehe. GOAR Knetemann verneint dies.