Auf Nachfrage RH Apitzschs erläutert BM Lausch, zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verfügung zum Rückbau des Walles am Roten Steinweg sei der Landkreis Ammerland. Verwaltungsseits werde davon ausgegangen, dass die Angelegenheit von dort weiter verfolgt werde.