·      Der Nds. Städte- und Gemeindebund teilte jetzt mit, dass Feuerwehrangehörige künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben können und mit 21 Jahren den der Klasse D. Somit dürfen junge Einsatzkräfte auch schwere Einsatzwagen bei Einsätzen sowie bei Übungs- und Schulungsfahrten einsetzen.

·      Das Mindestalter für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Klasse C soll demnach 18 Jahre (früher: 21 Jahre) und der Klasse D 21 Jahre (früher: 24 Jahre) betragen. Die Führerscheinklasse C umfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (ohne Fahrzeugführer). Klasse D umfasst Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg.

·      Die neue Regelung tritt am 1. Mai in Kraft und erlaubt ab dann auch für jüngere Führerscheinbesitzer das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3.500 kg. Die Neuregelung gilt für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei sowie für die Fahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des THW und sonstigen Einrichtungen des Katastrophenschutzes.