Beschlussvorschlag:

Für das Bauvorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flst. 177/29 der Flur 17, Gemarkung Edewecht, wird das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 64 dahingehend erteilt, dass das Gebäude die festgesetzte max. Traufhöhe von 7,0 m (unterer Bezugspunkt Niveau der Hauptstraße) um bis zu 1,35 m überschreiten darf.


GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

Ohne Aussprache unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden