Sitzung: 28.04.2014 Bauausschuss
Vorlage: 2014/FB III/1588
Beschlussvorschlag:
Für
das Bauvorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück
Flst. 177/29 der Flur 17, Gemarkung Edewecht, wird das Einvernehmen zu einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 64 dahingehend erteilt,
dass das Gebäude die festgesetzte max. Traufhöhe von 7,0 m (unterer Bezugspunkt
Niveau der Hauptstraße) um bis zu 1,35 m überschreiten darf.
GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.
Ohne Aussprache unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden