Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 durchgeführt werden mit dem Inhalt, dass der im Bebauungsplan Nr. 27 derzeit festgesetzte Baugrenzabstand auf 0,0 m – bezogen auf die nordwestliche Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes – verringert wird.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

Ohne Aussprache unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden