Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 28.04.2014 vorgestellten Vorentwürfe zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 183 „Aussichtspunkt am See“

 

  1. die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten,

 

  1. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

GOAR Kahlen trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird von RH Seeger die Planung grundsätzlich begrüßt. Er weist aber darauf hin, dass parallel zu allen weiteren Bemühungen um eine rechtliche Absicherung und Untermauerung der gemeindlichen Planungsabsichten die Beseitigung der rechtswidrig vorgenommenen Bodenaufschüttung in diesem Bereich mit Nachdruck verfolgt werden müsste.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass eine bestandskräftige Verfügung des Landkreises Ammerland gegenüber dem Flächeneigentümer zur Beseitigung der Aufschüttungen und zum Rückbau des Lärmschutzwalles existiere. Die Durchsetzung der Verfügung liege in der Zuständigkeit des Landkreises.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss sodann folgenden