Beschlussvorschlag:

Die im Auftrag der EWE vom Büro Diekmann und Mosebach durchgeführten faunistischen Untersuchungen der Windpotenzialfläche in Husbäke werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergie in der Gemeinde Edewecht wird bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zu ermitteln, ob für die Windpotenzialfläche in Wittenberge/Lohorst eine gemeinsame faunistische Begutachtung mit der benachbart planenden Gemeinde Barßel vorgenommen werden kann.


GOAR Kahlen führt anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein. Hierbei lässt er die Historie der Beschäftigung mit der Thematik Windenergie in den Gremien des Landkreises und der Gemeinde Edewecht Revue passieren und stellt noch einmal heraus, dass von der Verwaltung zu jedem Zeitpunkt der Beratungen in öffentlicher Sitzung über sämtliche Sachverhalte – einschließlich der vorliegenden Anträge auf Ausweisung von Flächen für die Windenergie – informiert worden sei.

 

Im Folgenden weist er darauf hin, dass neben der als Anlage zur Beschlussvorlage bereits vorliegenden Eingabe Husbäker Bürger am heutigen Tage weitere Listen mit rund 250 Unterschriften an die Verwaltung übergeben worden seien, in denen sich die Unterzeichner gegen eine Ausweisung von Windkraftflächen in Husbäke aussprechen. Desweiteren weist er auf ein Schreiben von Anliegern der Breslauer Straße hin, in dem gegenüber der Ratsfraktion der CDU die Argumente gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in Husbäke dargelegt würden. Darüber hinaus liege der Verwaltung zwischenzeitlich eine Eingabe des B.U.N.D vor, in der auf die Bedeutung des Bereiches Hogenset für die Avifauna hingewiesen werde. Schließlich lägen der Verwaltung inzwischen auch Schreiben von Anliegern der Lohorster Straße vor, in denen sich diese gegen eine mögliche Ausweisung einer Fläche für die Windkraft im Bereich Lohorst/Wittenberge wenden. Die vorgenannten Unterlagen liegen diesem Protokoll als Anlage Nr. 1 bei.

 

Im Weiteren legt GOAR Kahlen dar, dass sich aufgrund der derzeitigen ablehnenden bzw. abwartenden Positionierung in der Gemeinde Bad Zwischenahn und der Stadt Westerstede zur Ausweisung von weiteren Flächen für die Windenergie die gemeindeübergreifenden Flächen im Fintlandsmoor und Edewecht/Querenstede durch die Gemeinde Edewecht bei der weiteren Betrachtung zunächst nicht zu berücksichtigen sind. Die danach noch verbleibenden Flächen, die prinzipiell für die Errichtung von mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sind (Eignungskriterium gemäß Standortkonzept), wären im Falle der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens dagegen in gleicher Tiefe und gleicher Qualität in faunistischer Hinsicht zu untersuchen. Dies treffe demnach für die Flächen in Husbäke und Lohorst/Wittenberge zu.

 

Hieran anschließend leitet GOAR Kahlen auf Frau Kinder und Herrn Diekmann vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach über, die im Folgenden die Ergebnisse einer von der EWE Energie AG in Auftrag gegebenen faunistischen Untersuchung für den Bereich der Potenzialfläche in Husbäke vortragen, für den bekanntlich von der EWE Energie AG ein Antrag auf Ausweisung einer Fläche für die Windkraft vorliegt. GOAR Kahlen weist hierbei darauf hin, dass das Untersuchungsergebnis durch das Planungsbüro mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises vorab erörtert worden sei. Auch hierauf werde im Vortrag eingegangen. Der Vortrag liegt dem Protokoll als Anlage Nr. 2 bei.

 

Als Fazit der Untersuchungen wird von Frau Kinder mit dem Hinweis auf eine vorliegende Vorabeinschätzung des Landkreises Ammerland herausgestellt, dass aufgrund der Bedeutung des Untersuchungsraumes für die Avifauna und die Fledermauspopulationen davon auszugehen sei, dass die Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Bereich Husbäke nur dann möglich sei, wenn durch weitergehende Untersuchungen (sog. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) nachgewiesen werden kann, dass für das Gebiet artenschutzrechtliche Ausnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes erteilt werden können. Dies setze nach der Rechtssystematik auch voraus zu prüfen, ob in diesem konkreten Einzelfall im Rahmen einer umfassenden Abwägung dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung von Windenergieflächen der Vorrang vor den normierten Interessen des Naturschutzes gegeben werden könne. Dazu gehöre dann auch die erforderliche umfassende Untersuchung aller nach dem Standortkonzept geeigneten Standorte im Gemeindegebiet in gleicher Tiefenschärfe, ob möglicherweise sich der Standort Husbäke letztlich als alternativlos erweisen könne. Diese Einordung der Ergebnisse sei so, wie oben bereits angemerkt, mit der unteren Naturschutzbehörde erörtert worden. Das entsprechende Schreiben des Landkreises Ammerland, in dem die oben skizzierte rechtliche Einordung dargelegt worden ist, liegt als Anlage Nr. 3 bei.

 

Nach dem Vortrag wird von der CDU-Fraktion die Unterbrechung der Sitzung beantragt. Dem wird einstimmig entsprochen.

 

Nachdem die Sitzung durch Vorsitzenden Krüger wieder eröffnet worden ist, wird die Aussprache von RH Dr. Fittje eröffnet. In seinem Wortbeitrag legt er dar, dass die SPD-Fraktion aufgrund des Ergebnisses des vorliegenden Gutachtens den Standort Husbäke aus den weiteren Betrachtungen zur Windenergie ausschließe. Seine Fraktion spreche sich dafür aus, derzeit auf weitere Planungen zur Ausweisung von Windenergieflächen zu verzichten, weil hierfür derzeit kein Handlungsbedarf gesehen werde. Unabhängig davon müsse bei allen weiteren Betrachtungen als Abstandskriterium ein einheitlicher Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden im Innen- und Außenbereich zugrunde gelegt werden. Es sei aus Sicht seiner Fraktion nicht hinnehmbar, dass die unterschiedliche Zuordnung von Wohnhäusern in planungsrechtlicher Hinsicht zu unterschiedlicher Schutzwürdigkeit der dort lebenden Menschen führe.

 

RH Brunßen schließt sich in seinem Wortbeitrag hinsichtlich des Ausschlusses des Standortes Husbäke sowie der Auffassung, dass unabhängig von der Lage im planungsrechtlichen Innen- oder Außenbereich für Wohnhäuser gleiche Abstände zugrunde gelegt werden sollten, den Ausführungen von RH Dr. Fittje an. Er hebt jedoch hervor, dass aus Sicht seiner Fraktion das Ergebnis der heutigen Beratung nicht sein könne, die Beschäftigung mit dem Thema Windkraft vollends einzustellen. Zuvor müsse der Standort Lohorst jetzt in faunistischer Hinsicht untersucht werden. Es könne nicht angehen, dass sich Edewecht angesichts des seinerzeit einstimmig im Kreistag gefassten Beschlusses zum Energiekonzept des Landkreises aus der Windkraftthematik verabschiede, ohne vorher die Eignung oder Nichteignung des anderen in Frage kommenden Standortes untersucht zu haben. Nur so könne man über die tatsächliche Machbarkeit weiterer Windenergieflächen in Edewecht Klarheit bekommen. Es wird von ihm vorgeschlagen, diesbezüglich Kontakt zur Gemeinde Barßel aufzunehmen, die bekanntlich unmittelbar an Lohorst angrenzend eigene Planungen betreibe. Wenn möglich, sollte – allein aus Kostengründen – mit der Gemeinde Barßel erörtert werden, ob eine gemeinsame faunistische Untersuchung in diesem Bereich durchgeführt werden könnte.

 

Von RH Dr. Fittje wird hierauf erwidert, dass auch seine Fraktion sich einer ergebnisoffenen Untersuchung des Standortes Lohorst nicht verschließe. Es müsse aber dabei immer klar sein, dass der Standort Husbäke auf keinen Fall mehr in Frage komme. Aus seiner Sicht könne im Übrigen die Erreichung der Klimaziele nicht darauf reduziert werden, nach Möglichkeit weitere Windenergieflächen auszuweisen. In der Gemeinde Edewecht werde bereits heute auf verschiedenste Weise erneuerbare Energie erzeugt. Der Anteil liege derzeit bei 25 %. Von daher könne nicht behauptet werden, dass es quasi eine Verpflichtung für die Gemeinde gebe, die Windkraftplanungen weiterzuführen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass man als Gemeinde durch Maßnahmen wie z.B. die Umrüstung der Straßenbeleutung auf LED-Technik in beachtlichem Maße zur Energieeinsparung beitrage, was ebenfalls ein bedeutender Aspekt der Energiewende sei.

 

RH Erhardt hebt in seinem Wortbeitrag hervor, dass er sich hinsichtlich des Standortes Husbäke durch das vorgestellte Gutachten in seiner Auffassung bestätigt sehe, wonach dort die Ausweisung von Windkraftflächen nicht denkbar sei.

 

RH Apitzsch schließt sich dieser Einschätzung an. Er teile auch die Auffassung von RH Dr. Fittje, dass es grundsätzlich kein Erfordernis gebe, eine Windkraftplanung in der Gemeinde Edewecht weiter zu verfolgen. Wenn allerdings der Standort Lohorst weiter untersucht werden sollte, dann müsse dies in Abstimmung mit der Gemeinde Barßel geschehen. Wichtig sei ihm allerdings vorrangig, dass bei allen weiteren Überlegungen unzweifelhaft klar gemacht werde, dass der Standort Husbäke auf keinen Fall in Frage komme. Es müsse zudem sichergestellt werden, dass alle zukünftigen Entscheidungen in dieser Angelegenheit in öffentlicher Sitzung getroffen werden.

 

RH Kahle gibt zu Bedenken, dass nach seiner Einschätzung ein Ausschluss des Standortes Husbäke im Ergebnis auch das Ende für einen möglichen Standort Lohorst bedeute. Es sei aus seiner Sicht auf jeden Fall erforderlich, den Standort Lohorst weiter zu untersuchen.

 

Von der Verwaltung wird darauf hin noch einmal erläutert, dass es im Sinne einer planungsrechtlich korrekten Vorgehensweise nicht möglich sei, im Falle einer Einleitung eines Planverfahrens zur Ausweisung von Windkraftflächen eine der beiden denkbaren Standorte von vornherein wegzublenden. Dies würde unweigerlich eine unzulässige Verkürzung des Abwägungsvorgangs bedeuten. Sollte also eine Untersuchung der Fläche Lohorst im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erfolgen, müsse diese Prüfung immer im Zusammenhang mit einer gleichwertigen Prüfung des Standortes Husbäke erfolgen. Insoweit könne bei einer Prüfung des Standortes Lohorst im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens trotz der einstimmigen ablehnenden Haltung des Ausschusses zum Standort Husbäke dieser nicht von vornherein aus der Betrachtung heraus genommen werden.

 

Nachdem Vorsitzender Krüger für seinen Wortbeitrag RH Kahle als ältestem Mitglied des Bauausschusses vorübergehend den Vorsitz übergeben hat, wird von ihm betont, dass es nach seiner Auffassung unbedingt erforderlich sei, vor jeder weiteren Beschäftigung mit dem Thema Windkraft die Abstandskriterien dahingehend zu überarbeiten, dass mit Windkraftanlagen zu Wohnhäusern im Außenbereich der gleiche Abstand einzuhalten ist, wie im planungsrechtlichen Innenbereich. Es sei für ihn nicht hinnehmbar, dass durch die bislang angewandten Kriterien die Menschen im Außenbereich quasi zu Menschen 2. Klasse degradiert würden.

 

Nachdem RH Krüger wieder den Vorsitz übernommen hat, unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss letztlich auf Vorschlag von RH Seeger folgenden