Beschluss:

Die Nebentätigkeit der Bürgermeisterin Petra Lausch bei der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG (KNN) wird nach § 40 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) i. V. m. §§ 70 - 78 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) sowie der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) anzeigegemäß unter der Voraussetzung, dass die zeitliche Beanspruchung der Nebentätigkeit acht Stunden wöchentlich nicht übersteigt, genehmigt.

 

Sollte die Gesellschafterversammlung die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Position der Geschäftsführer festlegen, ist hierüber erneut zu beraten.


(Aufgrund von Interessenwiderstreits gem. § 41 NKomVG nimmt BM Lausch während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht an der Sitzung teil.)

 

RH Apitzsch weist darauf hin, dass sein Fraktion sich bei der Entscheidung über die Entsendung von BM Lausch in die Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG enthalten habe. Aus seiner Sicht sei die dort investierte Arbeit nicht erforderlich, sodass sich seine Fraktion abermals der Abstimmung enthalten werde.

 

RH Brunßen bittet, bei nächster Gelegenheit darzustellen, wo die Tätigkeit wahrgenommen wird.

 

Sodann fasst der Rat folgenden