Der Antragsteller für die Obstbaumpflanzungen in Husbäke erläutert, was unter der von ihm im Antrag beschriebenen Zugänglichkeit der Fläche für die Öffentlichkeit zu verstehen ist. Es ist von ihm insbesondere vorgesehen, den Kindergartenkindern in Husbäke die Natur durch z.B. eine mit dem Kindergarten organisierte Obsternte näher zu bringen.