Nach kurzer Darstellung des Sachverhalts durch GAR Pannemann hinterfragt RH Heiderich-Willmer wie die Verwaltung sicherstellen könne, dass trotz fehlender Jahresabschlüsse keine weiteren ungeplanten Defizite entstünden. Zudem könne aufgrund der fehlenden Abschlüsse der Bürgermeisterin keine Entlastung durch den Rat erteilt werden. Dies sei aus seiner Sicht im Hinblick auf die anstehende Wiederwahl problematisch. Die Feststellungen des Landesrechnungshofes ließen die Annahme zu, dass es mit den vorhandenen Personalressourcen möglich gewesen sei, sich nicht ausschließlich auf die Einführung eines neuen Rechnungswesens zu konzentrieren.

 

GVOR Torkel erklärt hierzu, dass man im Geleitzug mit anderen Kommunen großen Wert auf eine solide und belastbare Eröffnungsbilanz gelegt habe. Keineswegs habe man sich in den letzten Jahren im Blindflug befunden. Vielmehr habe man stets versucht, anhand der zur Verfügung stehenden Zahlen eine vorsichtige Planung auf den Weg zu bringen. Der erste doppische Jahresabschluss bestätige nunmehr diese Vorgehensweise.