Beschluss:

Die in der Beschlussvorlage zu der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 18.03.2014 genannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden