Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 69 b Abs. 3  der Gewerbeordnung beim Landkreis Ammerland die Änderung der Marktfestsetzung zu beantragen.

Der Entwurf der 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden