Beschluss:

Der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Schul- und Lernmaterialien sowie die Finanzierung von Tagesausflügen und Klassenfahrten (Schulmaterialfonds) wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel von 5.000 Euro sollen außerplanmäßig gem. § 117 NKomVG zur Verfügung gestellt werden.


In der kurzen Aussprache zu diesem TOP führt RF Taeger aus, dass Kinder ein Armutsrisiko bedeuten könnten und sich daran in den letzten Jahren nichts geändert habe. Der Schulbesuch bringe hohe Kosten für Bücher und sonstige Schulmaterialien mit sich. Im Sekundarbereich II erhöhten sich diese Kosten noch durch Fahrtkosten und Schulbücher die sodann vollständig selber zu zahlen seien. Bildung dürfe letztlich aber nicht abhängig vom Einkommen der Eltern sein.

 

Sodann fasst der Rat folgenden