Beschluss:

Dem Erlass einer Verordnung zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonst freilebenden Tiere vor Beunruhigung in der Gemeinde Edewecht wird in der vorgelegten Form zugestimmt.


Nach kurzer Einführung, in der GOAR Kahlen noch einmal darauf hinweist, dass sich die Anleinpflicht nicht auf öffentliche Straßen nebst Nebenanlagen beziehe, fasst der Rat folgenden