Ein Bürger aus Portsloge erkundigt sich, ob die unter Punkt 8.1. der heutigen Sitzung zu beschließende Verordnung zur Anleinpflicht von Hunden auch die öffentlichen Straßen betreffe, die zum Teil durch die Wildschongebiete führten. Dieses wird von GOAR Kahlen verneint. Auf den noch aufzustellenden Schildern werde man daher auf den Umstand hinweisen, dass sich die Anleinpflicht nicht auf öffentliche Straßen nebst Nebenanlagen beziehe.