Anlieger der Portsloger Straße haben für eine Teilstrecke der Portsloger Straße in Höhe des Kindergartens und der Dorfgemeinschaftsanlage sowie darüber hinaus im angrenzenden Kurvenbereich eine Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h beantragt. Der Antrag wurde der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises vorgelegt. Die in dem Schreiben ebenfalls angesprochene Erneuerung der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen auf der Portsloger Straße wird bei entsprechender Witterung in den nächsten Wochen erfolgen. Das gleiche gilt für die Hervorhebung der Fußgänger- und Radfahrerfurten  an den Einmündungen der Seitenstraßen durch neue weiße Blockmarkierungen. Hierzu ist bereits eine Abstimmung mit der Verkehrsbehörde erfolgt.