Beschluss:

  1. Herrn Horst Götz, Husbäke, wird ein Betrag in Höhe von 860,00 € für die Beschaffung von Obstbäumen für die Durchführung einer Obstbaumpflanzung auf dem Grundstück Breslauer Straße 11 (Flurstück 42/2 der Flur 38) gewährt.
  2. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Nachweis entsprechender Belege.
  3. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung der dauerhaften Erhaltung der Obstbaumpflanzung (mindestens 20 Jahre). In den Bewilligungsbescheid ist für den Fall der Zuwiderhandlung ein entsprechender Widerrufsvorbehalt aufzunehmen.

Vorsitzender Henkensiefken trägt zum vorliegenden Antrag vor und erläutert das Vorhaben.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss folgenden