Beschlussvorschlag:

Zu der Voranfrage der Firma Harald Hertema, Kayhauserfeld, auf Abbau von Weißtorf auf dem Grundstück 50/2 der Flur 21 wird das Einvernehmen erteilt.


GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

In der anschließenden Aussprache hinterfragt RH Dr. Fittje, ob die geplante Abbaufläche auch die Hofstelle selbst umfasse, da dies dem Übersichtsplan nicht zweifelsfrei entnommen werden könne. Dies wird von der Verwaltung verneint.

 

RH Dr. Fittje hinterfragt weiter, welche Folgenutzung für die Abbaufläche vorgesehen ist und ob für den Fall der extensiven Grünlandnutzung damit auch ein zukünftiger weitergehender Abbau ausgeschlossen sei. Hierzu wird von der Verwaltung erläutert, dass Gegenstand des jetzigen Antrages ein Abbau sei, auf den in der Regel eine extensive Grünlandnutzung folge. Damit sei aber nicht ausgeschlossen, dass sich im Anschluss an diesen Abbau ein weitergehender Antrag auf Torfabbau anschließe, der dann auch eine andere Folgenutzung (z.B. Wiedervernässung) zur Folge haben könnte.

 

Hinsichtlich der in der Vorlage angesprochenen Vereinbarung zur Sondernutzung der Alpenrosenstraße erkundigt sich RH Dr. Fittje, inwieweit in derartigen Fällen auch die der Gemeinde Edewecht entstehenden Kosten für die Unterhaltungsmaßnahmen an der Straße abgegolten werden, die durch die Sondernutzung aufgrund des Abfuhrverkehrs erforderlich werden. Von der Verwaltung wird angekündigt, dass hierzu in der kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses berichtet werde.

 

RH Erhardt erkundigt sich, ob für das Vorhaben aufgrund seines Flächenumfangs eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Von der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass es in der Zuständigkeit des Landkreises als Genehmigungsbehörde liege, diesen Aspekt zu prüfen.

 

Im Verlauf der weiteren Aussprache werden – wie bereits in früheren Beratungen über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Torfabbauvorhaben mehrfach vorgetragen, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 20.01.2014 – aus dem Ausschuss die grundsätzlichen Bedenken gegen einen kleinteiligen, die Zerstückelung der Landschaft befördernden Torfabbau vorgebracht. Von den RHen Erhardt und Apitzsch wird daher dafür plädiert, dem Vorhaben das Einvernehmen zu versagen, auch um gegenüber den Antragstellern und der Torfindustrie Druck dahingehend aufzubauen, die Torfabbauproblematik unter Beteiligung aller Betroffenen umfassend zu diskutieren.

 

Von Seiten der Verwaltung wird darauf – ebenfalls wie bereits in den vorangegangenen Beratungen zu dieser Thematik – erläutert, dass trotz der sich im Fluss befindlichen Planungen des Landes zur zukünftigen raumordnerischen Einordnung der bisherigen Vorranggebiete zur Rohstoffsicherung Torf die Genehmigungsbehörden und in diesem Zuge auch die Gemeinde Edewecht als im Genehmigungsverfahren zu beteiligende Behörde das derzeit geltende Recht anzuwenden haben. Dieses lasse keinen Raum für die Versagung des Einvernehmens, da den Vorhaben keine entgegenstehenden Planungsabsichten der Gemeinde Edewecht entgegengehalten werden können. Eine umfassende und abschließende Lösung der von der Gemeinde Edewecht wiederholt gegenüber dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Ammerland vorgetragenen Probleme aufgrund des sich heterogen vollziehenden Torfabbaus könne auf kommunaler Ebene nicht geleistet werden. Ein zielführender Lösungsansatz könne nur vom Land ausgehen und vorbereitet werden. Daher sei die weitere Entwicklung zu der von der Landesregierung angestoßenen Änderung des Landesraumordnungsverfahrens abzuwarten.

 

RH von Aschwege weist auf die im Nordwesten der Abbaufläche befindlichen Gehölzstrukturen hin. Diese sollten vom Abbau ausgespart werden.

 

RH Erhardt regt an, anstelle einer extensiven Grünlandnutzung als Folgenutzung die Wiedervernässung der Abbaufläche anzustreben. Ein entsprechender Hinweis sollte von der Verwaltung in die Stellungnahme aufgenommen werden.

 

Nach der Ankündigung der Verwaltung, die Anregungen zur Erhaltung der Gehölzstrukturen und zur Wiedervernässung in der Stellungnahme zu berücksichtigen unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden