Sitzung: 24.02.2014 Sport- und Kulturausschuss
Rolf Kaptein erkundigt sich nach
Punkt 3 der Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Veranstaltungsarbeit in
der
BMin Lausch erklärt, dass die
Förderbeträge von den jeweiligen Ortsvereinen auf Antrag abzurufen sind. Gibt
es, wie zum Beispiel in Westerscheps, keinen Ortsverein, so sind die Mittel von
dem jeweils federführenden Verein abzurufen. Dies wäre im Fall Westerscheps der
dortige Heimatverein. Die Kulturförderung bleibt natürlich weiter bestehen. Die
hier beschlossene Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Veranstaltungsarbeit
in der