Rolf Kaptein erkundigt sich, wie sich die zukünftige Terminierung der Marktpartie auf die im Mai befindlichen Feiertage auswirkt. Als fester Termin wurde das dritte Wochenende im Mai vorgegeben. Was passiert, wenn die Pfingstfeiertage auf das dritte Wochenende im Mai fallen? BMin Lausch erklärt, dass in jedem Jahr der Termin zu prüfen ist und gegebenenfalls sodann eine Verlegung erfolgen müsse.