Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 64, 3. Änderung, dahingehend, dass mit dem Anbau an den EDEKA-Markt die Baugrenze auf einer Länge von 11,50 m um 4,39 m überschritten wird, wird erteilt.


GOAR Kahlen erläutert anhand der Beschlussvorlage und des Lageplanes zunächst das Erweiterungsvorhaben beim EDEKA-Markt Edewecht und die sich hieraus ergebende Überschreitung der Baugrenze. Weiterhin werden von ihm die Inhalte des unabhängig von diesem Bauvorhaben in Vorbereitung befindlichen städtebaulichen Vertrages erläutert. Mit Abschluss dieses Vertrages sei beabsichtigt, eine Verbesserung der Einmündungssituation der von der Parkplatzfläche des Marktes in den Grubenhof mündenden Fahrgasse rechtlich abzusichern. Außerdem werde der Vertrag Regelungen zur Absicherung noch  vorzunehmender Baumpflanzungen enthalten.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird von RH Bekaan die Anordnung einiger Einstellplätze hinterfragt. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass der Einstellplatznachweis vorab von der Baugenehmigungsbehörde geprüft und für genehemigungsfähig erachtet worden sei.

 

Nachdem von RH Erhardt angeregt worden ist, auf die Eigentümergemeinschaft hinzuwirken, den Fahrradabstellbereich etwas geräumiger herzustellen und die Bepflanzung an der auf dem Marktplatz getroffenen Baumauswahl zu orientieren unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden