GOAR Kahlen erläutert die Sachlage anhand der Berichtsvorlage.

 

Auf entsprechende Nachfrage von RF Exner wird von der Verwaltung bestätigt, dass in der zweiten Bauzeile die Errichtung von Wohn- oder Geschäftsgebäuden ausschließlich nur mit einem Vollgeschoss zulässig ist.

 

RH Apitzsch hinterfragt kritisch, ob die vorgesehene verkehrliche Erschließung des Baugrundstücks der Fa. ESI-Immobilien über die Friedrichsfehner Straße angesichts der Kreuzungsnähe zur Brüderstraße problematisch sein könnte. Von der Verwaltung wird unter Verweis auf gleich gelagerte Erschließungssituationen innerhalb der Ortsdurchfahrt von Friedrichsfehn ausgeführt, dass die Erschließung des Vorhabens als unproblematisch anzusehen sei.