Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. 2 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 11.02.2014 gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 A durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GOAR Kahlen nimmt aufgrund eines Mitwirkungsverbots zu diesem Tagesordnungspunkt nicht an der Beratung teil.

 

GOI Knorr trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache werden aus der Ausschussmitte die Punkte Wallheckenschutz, Lärmeinwirkung von den benachbarten Baumschulflächen sowie ökologische Wertigkeit des zu beseitigenden Teiches angesprochen.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt um die grundsätzliche Entscheidung gehe, ob für diese Fläche im  Sinne der Nachverdichtung ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 54 A eingeleitet werden solle. Alle rechtlich relevanten Fragestellungen seien dann im Rahmen des beschleunigten Verfahrens zu betrachten.

 

Der Ausschuss unterbreitet sodann dem Verwaltungsausschuss folgenden