Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. 1 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 11.02.2014 gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 A durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache erkundigt sich RH Apitzsch, ob bei einer Umwidmung zu einem allgemeinen Wohngebiet ausschließlich nur noch Wohnnutzungen zulässig wären.

 

Von der Verwaltung wird erläutert, dass in allgemeinen Wohngebieten sowohl die Ausübung freier Berufe oder in ähnlicher Weise ausgeübte Tätigkeiten weiterhin allgemein zulässig bleiben als auch sonstige, das Wohnen nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden können.

 

Auf weitere Nachfrage von RH Oetje hinsichtlich des an der Dorfstraße betriebenen gastronomischen Betriebes wird von der Verwaltung ausgeführt, dass dieser außerhalb des Änderungsbereiches liege und somit von der Planung nicht betroffen sei.

 

Der Bauausschuss unterbreitet sodann dem Verwaltungsausschuss folgenden