Beschlussvorschlag:

1.         Für die Anschaffung von Computern in den Schulen der Gemeinde Edewecht sollen beginnend ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich 10.000 Euro als Grundförderung zweckgebunden in der festgelegten Reihenfolge zur Verfügung gestellt werden.

2.         Der Sonderetat für die Grundschule Edewecht soll nach Möglichkeit über den Nachtragshaushalt 2014 zur Verfügung gestellt werden.

3.         Im Jahr 2015 wird der Sonderetat sowohl für die Grundschule Jeddeloh, als auch für die Oberschule Friedrichsfehn, somit in 2015 einmalig 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.


GOAR Knetemann trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

AV Taeger gibt zu bedenken, dass der Beschlussvorschlag  vorsieht, dass alle Schulen den Zuschuss in selber Höhe erhalten, obwohl die Schulen sich in der Größe erheblich unterscheiden.

 

GOAR Knetemann erläutert, dass pro Schule ein PC-Raum mit 15 Rechnern gefördert werde. Abschließend betont sie, dass es sich hier um einen Zuschuss handele und die jeweils begünstigte Schule über ihr zur Verfügung stehendes Budget ungedeckte Kosten begleichen könne.

 

RH Bischoff erkundigt sich, ob die Schulen für die Software für jeden PC Einzellizenzen erwerben oder ob Server installiert seien.

 

Lehrervertreter Kosmis teilt mit, dass alle Schulen mit einem Server arbeiten. Problematisch sei allerdings, dass es an keiner Schule in der Gemeinde Edewecht qualifizierte Systemadministratoren gebe.

 

RH Vehndel erkundigt sich, ob Hard- und Software für alle Schulen zentral, oder von der jeweiligen Schule allein angeschafft werden.

 

Lehrervertreter Kosmis teilt mit, dass jede Schule für die entsprechende Anschaffung selber verantwortlich sei. Die Grundschule Edewecht beschaffe sich ihre PC´s über die Fa. N21. Es handele sich hier um gebrauchte, aber komplett aufbereitete PC´s, die man dort sehr kostengünstig erstehen könne.