Beschlussvorschlag:

Der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Schul- und Lernmaterialien sowie die Finanzierung von Tagesausflügen und Klassenfahrten

(Schulmaterialfonds) wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel von 5.000 Euro sollen außerplanmäßig gem. § 117 NKomVG zur Verfügung gestellt werden.


GOI Schöbel erläutert den Sachverhalt anhand der beigefügten Vorlage.

 

RH Brunßen teilt mit, dass er sich für den Erlass der Richtlinie einsetze. Allerdings regt er an, die Zuschüsse möglichst nicht über Gutscheine zu gewähren, da viele Familien sich bei der Einlösung der Gutscheine schämen würden. Des Weiteren erkundigt er sich, wie die Eltern von den Zuschüssen erfahren und wo entsprechende Anträge gestellt werden können.

 

GOAR Knetemann führt aus, dass beabsichtigt sei, die Zuschüsse über Gutscheine, welche nur in der Gemeinde Edewecht eingelöst werden können, auszuzahlen. Da die Gemeinde zu vielerlei Anlässen wie z.B. Jubiläen, Hochzeitstagen und sonstigen Ehrungen Gutscheine überreiche, sehe sie hier keine Probleme, dass eine Schamgrenze überschritten werde.

 

VA Borm teilt mit, dass sich aufgrund des sehr bekannten Fonds viele Eltern direkt beim Familienbüro melden würden. Des Weiteren könnten die Eltern  direkt über die Schulen informiert werden, dass entsprechende Zuschüsse beim Familienbüro der Gemeinde Edewecht beantragt werden können.

 

GOAR Knetemann erläutert, dass sich außerdem der Gemeindeelternrat bereit erklärt habe, Informationen über die Zuschüsse in der Elternschaft zu verbreiten.

 

RH Martens merkt an, dass die Zuschussgewährung über Gutscheine nicht diskriminierungsfrei sei. Allerdings sehe er auch keine bessere Lösung.

 

RH Oetje erkundigt sich, ob Eltern die Möglichkeit hätten, innerhalb eines Schuljahres neben einem Zuschuss für Lernmittel auch noch einen Zuschuss für eine Klassenfahrt zu erhalten.

GOI Schöbel bejaht dies.