Sitzung: 03.02.2014 Rat
Beschluss:
Der Entwurf der Satzung über
ein besonderes Vorkaufsrecht in der dem Protokoll über die Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 13.01.2014 beigefügten Fassung einschl. der
dazugehörigen Planzeichnung zum Geltungsbereich wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Satzung durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis
Ammerland in Kraft zu setzen und auf die Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung
„Ammerländer Nachrichten“ nachrichtlich hinzuweisen.
GVOR Torkel erläutert zunächst anhand der vorliegenden Beschlussvorlage kurz den Sachverhalt. Auf Nachfrage RH Dr. Fittjes erörtert er sodann, dass mit der öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung noch nicht die privatrechtliche Verfügungsgewalt über das Grundstück verbunden sei. Somit könne ein definitiver Zeitpunkt für die Erstellung des Aussichtspunktes heute noch nicht benannt werden. RH Brunßen ergänzt, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Man stehe im Wort, einen öffentlichen Zugang zum See zu schaffen und werde dieses Ziel weiter verfolgen.
Sodann fasst der Rat folgenden