Beschluss:

  1. Den in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.01.2014 dargelegten planerischen Überlegungen für die Erweiterung des Edewechter Industriegebiets gem. der Anlage 2 zur Beschlussvorlage wird zugestimmt.


- 25 Ja-Stimmen, 7 Nein-.Stimmen, 1 Enthaltung -

  1. Dem Entwurf der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, wie er sich aus der Anlage Nr. 4 zur Beschlussvorlage über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.01.2014 ergibt, wird zugestimmt. Der Entwurf wird als Satzung beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer“ nachrichtlich hinzuweisen.
  3. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 5 zur Beschlussvorlage über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.01.2014 ergebenden Bereich die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt werden.

Nach einer kurzen Einführung trägt GVOR Torkel auf Nachfrage RH Dr. Fittjes vor, unmittelbare Folgen würden sich für die Grundstückseigentümer mit dem heutigen Beschluss nicht ergeben. Lediglich im Falle eines Verkaufes bestünde seitens der Gemeinde die Möglichkeit in den Kaufvertrag einzutreten, so dass auch in diesem Falle keine Nachteile für die Eigentümer entstünden.

 

RH Apitzsch führt aus, dass seine Fraktion zwar der Satzung über das Vorkaufsrecht an den „Folkerts-Flächen“ zustimmen könne, der grds. Absicht, eine weitere Entwicklung des Industriegebietes in einer Größenordnung von rd. 60 ha in die weiteren planerischen Überlegungen einzubeziehen, so wie es sich aus dem ersten Punkt des Beschlussvorschlages ergebe, könne seine Fraktion allerdings nicht zustimmen. Aus seiner Sicht seien mittlerweile die Grenzen des Wachstums erreicht. Täglich würden in der Bundesrepublik Flächen in einer Größenordnung von rd. 75 ha versiegelt. Dies könne nicht unbegrenzt fortgeführt werden. Gleichwohl sehe er die Notwendigkeit, Entwicklungsmöglichkeiten für Edewechter Betriebe zu schaffen. Den Punkten 2 bis 4 des Beschlussvorschlages könne er daher zustimmen. GVOR Torkel erläutert hierzu, dass es sich bei den weiteren Flächen lediglich um „Suchräume“ handele, die im Weiteren durch die Arbeitsgruppe Flächennutzungsplan geprüft werden müssten.

 

RH Martens führt aus, dass seine Fraktion zu einer ähnlichen Beurteilung gekommen sei. Eine Diskussion über weitere Flächen müsse auf jeden Fall der Arbeitsgruppe zum Flächennutzungsplan überlassen werden. Die Festlegung eines Suchraumes gehe daher für ihn an dieser Stelle bereits zu weit. Er beantragt daher, über den Punkt 1 des Beschlussvorschlages und die Punkte 2 bis 4 getrennt abzustimmen.

 

Nach den Ausführungen RH Brunßens sei es angebracht, eine Diskussion über bauliche Entwicklungen im Spannungsfeld der damit einhergehenden Flächenversiegelung in der Arbeitsgruppe FNP zu führen. Gleichzeitig sei aber auch darauf hinzuweisen, dass es einen Entwicklungsbedarf für Edewechter Betriebe gebe und es einen Raum für Neuansiedlungen geben müsse. Seine Fraktion werde daher dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Nach weiterer kurzer Aussprache lässt RV Hohnholz zunächst über den Antrag einer getrennten Abstimmung beschließen, welcher einstimmig angenommen wird. Sodann fasst der Rat folgenden