Beschluss:

Der von der Verwaltung aufgezeigten Vorgehensweise wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel für Investitionen in Höhe von 25.000 € sind für das Haushaltsjahr 2014 bereitzustellen.


Nach einer umfassenden Einleitung durch GOAR Knetemann, GA Pannemann und GB Borm, in der u.a. auf die grds. Betreuungssituation in der Gemeinde, die Hintergründe für den Bedarf einer betrieblichen Kinderbetreuung und die charakteristischen Merkmale einer Großtagespflege eingegangen wird, ergreift zunächst RH Martens von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen das Wort. Aus seiner Sicht habe sich in der Gemeinde in den letzen Jahren eine Schieflage in der Kinderbetreuung zu Lasten der freien Träger entwickelt. Grds. halte auch er ein entsprechendes Angebot für sinnvoll, insbesondere auch für Edewechter Betriebe, es sei für ihn allerdings nicht selbstverständlich, dass dieses Angebot auch in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht liegen müsse. Die Grundzüge der Jugendhilfe gingen ohnehin von einer Trägervielfalt aus. Im Übrigen seien auch die Kosten für ihn kein schlagendes Argument für die Einrichtung einer Großtagespflege. Wenn sich die Gemeinde als familienfreundlich verstehe, dürfe dieser Aspekt nur nachrangig sein.

 

RH Dr. Fittje bringt seine gegenläufige Meinung zum Ausdruck. Eine Kinderbetreuung für Mitarbeiter der Gemeinde müsse auch in ihrer Trägerschaft liegen. RH Brunßen ergänzt, dass es auch darum gehe den Elternwillen abzufragen und bedarfsgerechte Lösungen anzubieten.

 

Sodann fasst der Rat folgenden