Beschluss:

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2014 unverändert 0,92 € je Meter Straßenfront.


RH von Aschwege führt aus, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, weil er den steuerlichen Gleichheitssatz verletzt sehe und grds. mit der Ausführung der Straßenreinigung unzufrieden sei. GVOR Torkel weist darauf hin, dass bei der Berechnung der Straßenreinigung die einschlägige Rechtsprechung, die jeweiligen Grundstücksmodalitäten sowie der Erschließungsvorteil zu berücksichtigen seien. Hinsichtlich der Ausführung der Straßenreinigung stehe man weiterhin in intensiven Gesprächen mit der auftragnehmenden Firma.

 

Sodann fasst der Rat folgenden