Sitzung: 17.12.2013 Rat
Vorlage: 2013/FB II/1453
Beschluss:
Die vierte Satzungsänderung
zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung,
Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher
Tätigkeit der Gemeindebürger vom 17.12.2001 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen.
Nach kurzer Erläuterung durch GOAR Knetemann fasst der Rat folgenden