Auf Nachfrage RH Brunßens wird verwaltungsseits berichtet, bei der Berufung eines Vertreters in die Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH handele es sich um einen innerorganisatorischen Akt des Rates der grds. keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedürfe. Im Übrigen müsse eine ansonsten vorgesehene Beratung durch den Verwaltungsausschuss ohnehin nicht in einen Beschlussvorschlag münden.

 

RV Hohnholz stellt sodann fest, dass der Rat aufgrund ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig ist und nach der vorliegenden Tagesordnung verfahren werden soll.