Beschlussvorschlag:

Zur nächsten Sitzung des Landwirtschafts-, Klima- und Umweltschutzausschusses bereitet die Verwaltung möglichst konkrete Planungen für Entsiegelungen von zwei bis drei geeignet erscheinenden Flächen vor. Hieraus soll möglichst noch in der ersten Hälfte 2025 eine Fläche tatsächlich entsiegelt werden.


RH Erhardt erläutert für seine Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen den Antrag und bittet insbesondere, nach Entsiegelungen auf das Einbringen von Mutterboden zu verzichten, um eine natürliche ökologische Entwicklung auf möglichst mageren Böden zu ermöglichen. Seiner Gruppe sei bewusst, dass durch die Änderung der Nds. Stellplatzverordnung künftig ggf. wieder mehr öffentliche Stellplätze benötigt würden, dennoch solle ein Versuch in diese Richtung unternommen werden.

RH Bekaan teilt mit, seine Gruppe SPD/FDP befürworte den Antrag inhaltlich ausdrücklich, allerdings sei der vorgeschlagene Zeitraum für die notwendigen Vorarbeiten durch die Verwaltung zu ambitioniert, zumal in die Vorarbeiten neben der Prüfung kompletter Entsiegelungen z. B. auch Möglichkeiten von Teilentsiegelungen und das tatsächliche, u. U. vlt. nur sporadisch notwendige Erfordernis zur Vorhaltung der Flächen einfließen sollten.

RH von Aschwege stimmt einer Verlängerung des Zeitrahmens für Vorprüfungen durch die Verwaltung namens seiner antragstellenden Gruppe gerne zu, zumal auch auf die einhellig forcierte Innenentwicklung mit ihren Auswirkungen auf künftige Parkflächennotwendigkeiten in die Betrachtung einbezogen werden müsse. Insofern würde es begrüßt, wenn verwaltungsseits zur nächsten Sitzung des Landwirtschafts-, Klima- und Umweltschutzausschusses in 2025 Vorschläge zu vielleicht zwei bis drei für eine Entsiegelung denkbaren Flächen gemacht werden könnten. So müsse nicht gleich das gesamte Gemeindegebiet betrachtet werden und mit einem Pilotprojekt könnten erste Erfahrungen gesammelt werden.

BMin Knetemann wertet den Antrag und das einhellige Stimmungsbild als Arbeitsauftrag für die Verwaltung, macht allerdings deutlich, dass auch Entsiegelungsmaßnahmen mit einem finanziellen Aufwand verbunden seien.

KSB Ross berichtet an dieser Stelle mittels einer Präsentation (Anlage 4 zu diesem Protokoll) von der Erstellung eines zentralen Entsiegelungskatasters für Niedersachsen, welches die Verwaltung bei der Vorbereitung des Antragszieles möglicherweise sehr unterstützen könne. Die Verwaltung habe bereits einen Testzugang angefordert, aktuell seien für die Gemeinde Edewecht allerdings noch keine Daten abrufbar.

RH Gauger stimmt dem Antrag ebenfalls gerne zu und schlägt vor, neben Pkw-Stellflächen auch weitere möglicherweise nicht mehr notwendige versiegelte Flächen wie z. B. überdimensionierte Wendehammer o. ä. in die Prüfung einzubeziehen und konkrete Maßnahmen sobald wie möglich anzugehen.

Auch RH Bekaan würde eine baldige erste Prüfung von zwei bis drei Flächen als eine Art Testphase begrüßen. Hieraus könnten dann Rückschlüsse auf mögliche Anschlussprojekte gezogen werden.

Die in der Beratung vorgetragenen Aspekte hinsichtlich der weiteren zeitlichen Vorgehensweise finden auch die Zustimmung seiner antragstellenden Gruppe, teilt RH von Aschwege mit, zumal durch die Verwaltung auch die Kosten und Folgekosten der begehrten Maßnahmen für eine erneute Beratung und ggf. Entscheidung zu ermitteln seien.

Abschließend formuliert AV Carls folgenden