Beschlussvorschlag:

Dem mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2013 übersandten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


GVOR Torkel erläutert den vorgelegten Haushaltsplan anhand des Gesamtergebnis- und des Gesamtfinanzplanes, die er als Powerpoint-Präsentation darstellt.

 

Eingangs weist er auf das weiterhin hohe Niveau der Steuererträge hin, in denen sich auch die jetzige Konjunkturentwicklung widerspiegelt. Der gemeindliche Anteil an der Einkommensteuer wurde mit 6,7 Mio. € veranschlagt, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 300.000 € bedeutet. Diese Veranschlagung ist durch die Ergebnisse der November-Steuerschätzung und den Orientierungsdaten des Landes gedeckt. Bei der Gewerbesteuer wurde der Ansatz um 250.000 € reduziert und somit auf 5,75 Mio. € veranschlagt. Diese vorsichtige Planung beruht auf dem derzeitigen Stand der Vorauszahlungen. Bei der Grundsteuer B kann der Vorjahresansatz durch weitere Bauplatzverkäufe um 25.000 € erhöht und daher mit 2,475 Mio. € veranschlagt werden. Eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze wurde nicht eingeplant.

 

Bei den Landeszuwendungen aus dem Finanzausgleich wurde in der Planung mit einen Grundbetrag von 860 € gerechnet. Die Höhe dieses Grundbetrages wurde mit den Ammerland-Kommunen einschließlich des Landkreises abgestimmt. Mittlerweile wurden von der Landesverwaltung die vorläufigen Grundbeträge bekannt gegeben. Diese liegen bei 873,64 €. Jedoch werden für die Ermittlung der Zuweisungsbeträge erstmals die geringen Einwohnerzahlen aus der Zensus-Volkszählung verwendet, so dass die Mehreinnahme aufgrund des erhöhten Grundbetrages durch die Verringerung der Einwohnerzahl aufgezehrt wird.

 

Die Erhöhung der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ergibt sich aus den in den letzten Jahren zugeflossenen Zuschüssen, die durch die fortgeschrittenen Arbeiten an den Jahresabschlüssen erfasst worden sind.

 

Die Gebührenerträge bleiben nahezu unverändert. Hierzu trägt auch der Sonderposten für Gebührenausgleich bei, dem für die Abwasserbeseitigung 87.000 € entnommen werden können, um die Abwassergebühren auf den gleichen Stand halten zu können, wie der vorlegten Unterlage zu TOP 8 zu entnehmen ist.

 

Die Erträge aus privatrechtlichen Entgelten stellen die Nettoerlöse aus den Bauplatzverkäufen dar. Diese Position ist stets schwer zu kalkulieren, da nicht genau gesagt werden kann, aus welchem Baugebiet wie viele Grundstücke verkauft werden. Daher ist dieser Ansatz vorsichtig geschätzt.

 

Bei den Zins- und Finanzerträgen wurde die sich aus der EWE-Netz-Beteiligung ergebende Dividende mit berücksichtigt. Im Gegensatz zum Vorjahr kann allerdings nicht mit einer Zinserstattung aus der Kreisschulbaukasse gerechnet werden.

 

Hauptbestandteil der sonstigen ordentlichen Erträge sind die Konzessionsleistungen der EWE. Diese wurden mit 620.000 € für Strom und 82.000 € für Gas veranschlagt.

 

Die Personalaufwendungen sind durch die tariflichen und strukturellen Veränderungen gestiegen. Ebenso sind die im Stellenplan vorgesehen Einstellungen und Höhergruppierungen berücksichtigt.

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nehmen die eingeplanten Sanierungsmaßnahmen einen besonderen Platz ein. Diese umfassen die auf den Seiten 14 und 27 des Vorberichtes zum Haushaltsplan aufgeführten Maßnahmen, die im Gebäudebereich einen Umfang von 500.000 € und im Straßenbereich einen Umfang von 650.000 € (Sanierungsmaßnahmen 150.000 €, Straßenunterhaltung 500.000 €) besitzen. Somit werden auch in 2014 hohe Aufwendungen für den Erhalt der gemeindlichen Gebäude und Infrastruktur vorgesehen.

 

Aus der Investitionstätigkeit der Gemeinde resultieren die gestiegen Aufwendungen für Abschreibungen.

 

Bei den Zinsaufwendungen kommen nicht nur die Zinsen für Kreditmarkt- und KfW-Darlehen zum Tragen (rd. 42.000 €), sondern auch für Zinsen für Gewerbesteuererstattungen (rd. 20.000 €).

 

Die Transferaufwendungen bestehen zum größten Teil aus der Kreisumlage, die mit rd. 6,8 Mio. € veranschlagt wurde, und der Gewerbesteuerumlage, die mit rd. 1,2 Mio. € zu Buche steht.

 

Letztendlich gelingt es der Gemeinde im Haushaltsjahr 2014, nach dem hier vorgelegten Haushaltsplanentwurf im ordentlichen Haushalt einen Überschuss von rd. 111.000 € zu erwirtschaften. Unter Einbeziehung des außerordentlichen Ergebnisses, dass sich hauptsächlichen aus den Schulkostenabrechnungen ergibt, stellt sich ein Gesamtüberschuss von rd. 118.000 € dar.

 

Für die Folgejahre zeichnen sich ebenfalls Überschüsse ab. Allerdings sollten diese wegen der vollständigen Anwendung aller Steigerungen aus den Orientierungsdaten als tendenzielle Entwicklung gesehen und nicht betragsgenau angenommen werden.

 

Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von rd. 1,0 Mio. €. Damit kann die veranschlagte Kredittilgung in Höhe von rd. 918.000 € vollständig aus eigener Kraft erwirtschaftet werden.

 

Der genaue Umfang der Investitionstätigkeit der Gemeinde im Haushaltsjahr 2014 lässt sich dem Investitionsprogramm entnehmen. GVOR Torkel weist hierbei nur auf einige Maßnahmen hin. So ist bei der Grundschule Osterscheps die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes eingeplant worden. Wie auch im Vorbericht (S. 20) ausgeführt, bedarf es hier noch einer genauen Wirtschaftlichkeitsprüfung einer solchen Anlage. Sollte die Prüfung zu einem abschlägigen Ergebnis kommen, wird die Errichtung einer konventionellen Heizungsanlage zu deutlich geringeren Kosten in Betracht kommen. Über das Ergebnis dieser Prüfung werden die Gremien zeitnah unterrichtet.

 

Bei der Oberschule Edewecht wird die Maßnahme zur Fassaden- und Dacherneuerung aus dem Vorjahr im nächsten Gebäudetrakt fortgesetzt. Ein KfW-Darlehen ist hierfür nicht vorgesehen. Für das KfW-Darlehen der Vorjahrsmaßnahme wird derzeit versucht, einen Tilgungszuschuss bei der KfW zu bekommen. Die Verhandlungen hierüber sind bereits aufgenommen worden. Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2014 in den Schulgebäudebestand der Gemeinde rd. 2,0 Mio. € investiert. Die Investitionshöhe im Straßenbereich liegt mit rd. 2,7 Mio. € auf Vorjahresniveau. Im Vorbericht (S. 27) sind einzelnen Maßnahmen des Straßenprogramms für 2014 aufgeführt, die mit insgesamt 700.000 € veranschlagt worden sind.

 

Insgesamt schafft es die Gemeinde im Haushaltsjahr 2014 rd. 7,1 Mio. € zu investieren. Diesen Ausgaben stehen keine Kreditaufnahmen gegenüber, können also aus eigener Kraft bewerkstelligt werden. Lediglich die Kreditermächtigung aus 2013 für die EWE-Netz-Beteiligung wird im nächsten Jahr ausgeschöpft werden, da diese Kredite noch nicht abgefordert worden sind. Die Beteiligung konnte zunächst aus der vorhandenen Liquidität getätigt werden.

 

Auf Nachfrage erläutert GVOR Torkel die Höhe der verfügbaren Liquidität. Von dem derzeitigen Kassenbestand steht durch übertragene und noch zu bildende Haushaltsreste und Verpflichtungen aus den Bauplatzverkäufen zur Erschließung von Baugebieten noch ein Bestand in Höhe von 6,0 Mio. € für Finanzierungszwecke zur Verfügung. Für 2014 müssen hiervon rd. 4,4 Mio. € eingesetzt werden, um die Veranschlagungen realisieren zu können. Der verbleibende Teil ist für die Folgejahre zu verwenden.

 

Abschließend weist er auf die übersandte Übersicht zu einzelnen Produkten hin. Hier wurden den Kosten der Gebäude die Kosten der entsprechenden Produkte zugeordnet, so dass nunmehr die Gesamtkosten für die Einrichtungen betrachtet werden können.

 

In der anschließenden Aussprache wird die solide Planung der Verwaltung gewürdigt. Es entstehe allerdings der Eindruck, dass z. T. etwas zu vorsichtig geplant werden, um erst im Nachtragshaushaltsplan „nachzulegen“. Hierzu wird von der Verwaltung entgegnet, dass wie in den Vorjahren auch der Haushaltsplanentwurf einen gewissen Spielraum enthalte, um auf Unwägbarkeiten reagieren zu können. Dennoch sei es gelungen, in dem Zahlenwerk alle bislang beschlossenen Vorhaben zu veranschlagen. Im Übrigen müsse man die nur schwer vorhersehbare Entwicklung der Steuererträge und der Zuwendungen berücksichtigen, die es erheblich erschweren, eine möglichst genaue Planung zu erzielen. Auch BMin Lausch vertritt die Auffassung, wegen des derzeit hohen Niveaus der wichtigsten Erträge eine Planung mit Augenmaß nach wie vor als oberste Priorität zu sehen.

 

Nach einer weiteren Diskussion sehen die Ausschussmitglieder den vorgelegten Haushaltsplanentwurf als eine gute Basis für die Haushaltswirtschaft im Jahr 2014 an.

 

Auf eine Nachfrage zu der Entwicklung der Personalaufwendungen werden diese von der Verwaltung bezüglich der Abweichung gegenüber dem Vorjahr inhaltlich erläutert (tarifliche und strukturelle Entgeltsteigerungen, Stellenhebungen im Kindergartenbereich, neue Stellen im Bereich der Jugendpflege und Organisationssachbearbeitung). Zudem wird die Ausgliederung der Personalkosten zum 01.01.2013 in die AöR dargestellt. Gerade diese Aufwendungen tragen zu dem erwarteten Fehlbedarf im Wirtschaftsplan der AöR, welcher dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist, erheblich bei.

 

Daraufhin beschließt der Ausschuss einstimmig, die folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: