Ein Bürger aus Friedrichsfehn erkundigt sich, ob der vorhandene Grünstreifen, der seinerzeit in dem Baugebiet Nr. 107 angelegt worden ist und durch das Baugebiet Nr. 180 aufgehoben wird, von den Anliegern erworben werden kann. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass vorgesehen ist, hierüber mit den betroffenen Anliegern zu verhandeln.