Bürgermeisterin (BMin) Knetemann verpflichtet den Elternvertreter Herrn  Haedke sowie dessen Stellvertreterin Frau Kiewning förmlich, ihre Aufgaben innerhalb des Ausschusses nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten (§ 60 NKomvVG).

Sie weist beide auf die ihnen gem. §§ 40 (Amtsverschwiegenheit), 41 (Mitwirkungsverbot), 42 (Vertretungsverbot) NKomvVG obliegenden Pflichten hin.

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!