Der von der Verwaltung vorgeschlagener Entwurf der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht wird beschlossen.

 

 


SGL Schöbel erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

RF Bründermann erkundigt sich, ob es bei einer Umsetzung des Entwurfes zukünftig eine Betreuungsmöglichkeit für Kita-Kinder berufstätiger Eltern an Brückentagen geben werde. SGL Schöbel verneint dies.

 

RH Bekaan erkundigt sich, wie denn zukünftig damit umgegangen werde, wenn ein Feiertag z.B. auf einen Mittwoch falle. Müssten Eltern befürchten, dass es dann am Donnerstag und Freitag zwei Brückentage geben könne.

SGL Schöbel teilt mit, dass man in solchen Fällen familienfreundlich vorgehen und sich an die Schließungstage der Grundschulen halten werde. Er weist abschließend darauf hin, dass es z.B. im Jahr 2026 nur einen Brückentag geben werde, da der 01. Mai und der Tag der Deutschen Freiheit jeweils auf ein Wochenende fallen. Hier müsste man dann für die Mitarbeiter andere Alternativen schaffen, um den zustehenden Jahresurlaub nehmen zu können.