Beschlussvorschlag:

a)    Am Tannenkamp

1.

Zu den während der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 08.02.2024 bis 11.03.2024 eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4230 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.

Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 

b)   Föhrenkamp

1.

Zu den während der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 08.02.2024 bis 11.03.2024 eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4230 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.

Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 

c)    Roggenkamp

1.

Zu den während der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplan Nr. 2, 3. Änderung „Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 08.02.2024 bis 11.03.2024 eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4230 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.

Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änderung „Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 


Anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) trägt SB Haase den Sachverhalt vor und kündigt als Anlage zum Protokoll die Endfassungen der einzelnen Bebauungspläne (Anlage 4 zu diesem Protokoll) an.

 

Auf RF Exners Verständnisfragen im Namen ihrer Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen stellt SGL Knorr klar, eine zweigeschossige Bauweise sei auch bei einer Traufhöhe von 4,5 m und einer Firsthöhe von 10 m möglich. Nach einer möglichen Teilung der betroffenen Grundstücke gestatteten es die B-Pläne, auf dann beiden Grundstücken jeweils 2 Wohneinheiten zu errichten.

 

Auf RH Bekaans Bitte, künftig bei gleichzeitiger Aufstellung mehrere gleichgearteter Bebauungspläne die Anlagen zu den Vorlagen zur besseren Lesbarkeit reduzierter zu gestalten weist SGL Knorr darauf hin, zur Wahrung gesetzlicher Nachweis- und Dokumentationspflichten seien stets alle erforderlichen Dokumente den Gremienvorlagen beizufügen, weshalb eine verkürzte Fassung zu bestimmten Vorlagen mit Verweis auf Fassungen anderer Vorlagen leider nicht in Frage komme. Allerdings sei die Aufstellung dreier gleichgearteter Bebauungspläne zum selben Zeitpunkt eher die Ausnahme. 

 

Sodann lässt AV Kuhlmann über die Punkte a) Am Tannenkamp, b) Föhrenkamp und c) Roggenkamp der Beschlussempfehlung jeweils gesondert abstimmen. Allen Punkten wird einstimmig zugestimmt. Somit unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden