Beschlussvorschlag:

Der in der Sitzung des Bauausschusses am 08.04.2024 vorgestellte Entwurf des Lärmaktionsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden werden über den Entwurf ortsüblich in Kenntnis gesetzt. Dazu wird der Entwurf der Lärmaktionsplanung mit der Möglichkeit veröffentlicht, Anregungen und Hinweise mitzuteilen.

 


Nach kurzer Einleitung in die Thematik durch SB Haase erläutert Dipl.-Geogr. Pröpper anhand einer Präsentation (Anlage 1 zu diesem Protokoll) die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes und weist u. a. darauf hin, gewisse Berechnungsmodelle seien zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verändert worden, weshalb eine Vergleichbarkeit mit Daten der vorherigen Lärmaktionspläne (z. B. Folie 4 der Präsentation) nicht immer ohne Weiteres möglich sei. Insbesondere macht er deutlich, dass der Zeitplan zur Verabschiedung dieser Fortschreibung zwingend einzuhalten sei, um hohe Strafzahlungen durch Land und Bund an die EU zu vermeiden.

 

In der anschließenden Aussprache bittet RH Bekaan namens seiner SPD-Fraktion um Mitteilung, ob auch schlaue Ampelschaltungen als Mittel zur Verringerung von Verkehrslärm dienen und bspw. in der Ortsdurchfahrt Friedrichsfehn umgesetzt werden könnten. Hierzu berichtet RF Exner, die neue Ampel an der Einmündung Dorfstraße gehöre bereits zur neuesten Generation und helfe merkbar, den Durchfahrtsverkehr flüssiger und dadurch ruhiger zu gestalten. Herr Pröpper teilt mit, selbstverständlich seien auch Ampeln und Kreisverkehre in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans eingeflossen.

 

Auf Nachfragen aus der Ausschussmitte und eine rege Diskussion führt EGR Torkel letztlich aus, ob im Rahmen der Sanierung der Oldenburger Straße durch die zuständige Behörde Flüsterasphalt eingebaut werde, könne durch die Gemeinde Edewecht nicht beeinflusst werden. Gerne werde dieser Hinweis mit Bezug auf die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes aber an die zuständige Behörde weitergegeben, wobei eine solche Diskussion nicht dazu führen dürfe, die Maßnahme erneut zurückzustellen. Gleiches gelte im Übrigen für ggf. künftige Sanierungen weiterer Landes- oder Bundesstraßen. Sollten ggf. weitere Messungen dazu dienen können, die Landes- und Bundesstraßen eher zum Einbau von Flüsterasphalt zu bewegen, könne überlegt werden, entsprechende Prüfaufträge zu vergeben.

 

Auf weitere Nachfragen erläutert EGR Torkel, auch verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen o. ä. an Landes- und Bundesstraßen könnten durch die Gemeinde Edewecht ebenso wenig beeinflusst werden wie durch die Verkehrskommission des Landkreises. Allenfalls eine positive Auswertung des Modellprojektes „Tempo-30-Zone in Ortsdurchfahrten“ könne im allerbesten Fall zu einer gesetzlichen Änderung hinsichtlich Ortsdurchfahrten führen. Insgesamt werde die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung die rechtlichen Auswirkungen des aktualisierten Lärmaktionsplanes noch einmal prüfen.

 

Auf RH Reils Nachfrage führt Herr Pröpper aus, ein Anspruch auf Bezuschussung von Schallschutzfenstern bestehe lediglich an Bundesstraßen gegenüber dem Bund, wenn die dafür erforderlichen Werte überschritten würden. Das Land Niedersachsen habe ein solches Förderprogramm für betroffene Gebäude an Landesstraßen nicht aufgelegt. Auf RH Elsners Nachfrage erläutert er, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesstraßen zur Lärmreduzierung und damit einhergehend mit einer mutmaßlichen Reduzierung des Unfallpotenzials seien nur nach eingehenden Prüfungen der zuständigen Stellen möglich, wobei es allerdings zu verhindern gelte, durch solche Maßnahmen ggf. vermehrte Probleme an anderen Abschnitten dieser Straßen zu schaffen.

 

Letztlich fasst AV Kuhlmann die Diskussion zusammen mit dem Resümee, die Verwaltung werde prüfen, inwieweit eine Untersuchung der Lärmgrenzwerte an der Oldenburger Straße möglich sei und welche Auswirkungen eine solche Untersuchung auf den Ausbau dieser Straße haben könne. Hierüber solle sodann den Gremien berichtet werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden